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die Idee eines unbegrenzten Wesens und jene un-serer erbärmlichen Winzigkeit in sich fassende, Be-deutung für die Strafe, wenn wir den weiter obenerwähnten Zweck der von einem Gesetzgeber ange-drohten Strafe betrachten. Es ist nemlich dieserZweck kein anderer, als die gesetzwidrige That zuhindern, und zwar durch äußere, den innern Mo-tiven des Unterlassens (der That) hinzugefügte, Mo-tive. Wie wenig verträgt sich solch ein Zufluchts-Mittel, solch ein Noth- und Aushülss-Mittel, mitder Idee eines unendlichen allmächtigen all-lenken-den Wesens, nach dessen Rathschlusse für allerEwigkeiten Ewigkeit jeder Pulsschlag am Weltall,jede auch noch so leise Regung in den verborgenstenFalten unseres Herzens, vorhinein bestimmt ist?oder nach meiner Sprache ausgedrückt (Siehe denAufsatz: Meine philosophische Grundansicht)wie vertragt sich solch ein erbärmliches Znstuchtsmittelmit der Idee des urnothwendigen Plusabsolutums,aus dessen urnothwcndiger Natur und Wesenheitdas Minusabsolutum von Ewigkeit her und für dieEwigkeit hingesetzt ist, wornach eine urbcstimmtnothwendige Oszillation für alle Ewigkeit die ge-sammte Natur, das Universum, darstellt, woranjedes Werden und Verschwinden, dem Was unddein Wie nach, haarscharf vorhinein bestimmt ist,und so ein unerbittliches Fatum über dem Auf- undNieder-Sinken der Gestirne wie der Geschlechter
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