Druckschrift 
8 (1862) Französische Zustände : Th. 1
Entstehung
Seite
334
Einzelbild herunterladen
 

— 334 —

rungszustand, welcher gesetzlich existiert. Damit dasPublikum nur einigermaßen daran glaube, werdenmit dem größten Ernst überall Haussuchungen ge-halten, Kranke werden aus ihren Betten aufgestört,und man wühlt nach, ob nicht etwa eine Flintedarin versteckt liegt oder gar eine Tüte mit Pulver.— Am meisten werden die armen Fremden belästigt,die des Belagerungszustandes wegen sich nach derProfecturc de Police begeben müssen, um neue Auf-enthalts-Erlanbnissc nachzusuchen. Sic müssen dortpro tormn allerlei Jnterrogationcn ausstehen. VieleFranzosen aus der Provinz, besonders Studenten,müssen auf der Polizei einen Revers unterschreiben,dass sie während ihres Aufenthalts in Paris Nichtsgegen die Regierung von Ludwig Philipp unter-nehmen wollten. Viele haben lieber die Stadt ver-lassen, als dass sie diese Unterschrift gaben. Andereunterschrieben nur, nachdem man ihnen erlaubtehinzuzusetzen, dass sie ihrer Gesinnung nach Repu-blikaner seien. Jene polizeiliche Vorsichtsmaßregelhaben gewiss die Doktrinäre nach dem Beispieledeutscher Universitäten eingeführt.

Man arretiert noch immer, zuweilen die hete-rogensten Leute und unter den heterogensten Vor-wänden; die Einen wegen Theilnahmc an der repu-blikanischen Revolte, Andere wegen einer neu cnt-