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wic Scbnstiani, für die selbstwilligen Regierungsaktedes Königs verantwortlich sein müsse. Das ist jeden-falls eine schlimme Streitfrage, die eine hinlänglichgrelle Bedeutung hat; denn Mancher erinnert sichdabei an das terroristische Wort: Im rssponsalilitko'est In mort. Mit einer Jnofficiosität, die ichnicht billigen darf, wird bei dieser Gelegenheit,namentlich von dem „National," die Verantwortlichkeitdes Königs behauptet, und in Folge Dessen seineJnviolabilität geleugnet. Dieses ist immer fürLudwig Philipp eine missbehagliche Mahnung, unddürfte wohl einiges Nachsinnen in seinem Hauptehervorbringen. Seine Freunde meinten, es wärewünschenswerth, dass er gar Nichts thne, wobeinur im mindesten das Princip von der Jnviola-bilität zur Diskussion kommen und dadurch in deröffentlichen Meinung erschüttert werden könnte.Aber Ludwig Philipp, wenn wir seine Lage billigermessen, möchte doch nicht unbedingt zu tadelnsein, dass er beim Regieren ein bischen nachzuhelfensucht. Er weiß, seine Minister sind keine Genies;das Fleisch ist willig, aber der Geist ist schwach.Die faktische Erhaltung seiner Macht scheint ihmdie Hauptsache. Das Princip von der Jnviola-bilität muss für ihn nur ein sekundäres Interessehaben. Er weiß, dass Ludwig XVI., kopflosen