IX
Rath sandte sie gedruckt allen Pfarrern des Gebietesmit folgendem Begleitschreiben zu:
M a n d a t,
„Wir Bürgermeister, Rath und Großer Rath, denman nennt die Zweihundert der Stadt Zürich, entbietenAllen und Jeden, Geistlichen und Weltlichen, Prälaten,Aebtcn, Dechantcn, Leutpriestern, Seelsorgern, Pfar-rern und Verkündigcrn des göttlichen Wortes, die inunseren Städten, Landen und Gebieten wohnen, unfernGruß, Gunst und alles Gute zuvor. Wie Ihr letzthinans dem von uns ausgegangenen Mandate unfern Be-fehl vernommen und daraus verstanden, daß wir Euchverheißen haben, so bald es geschehen könne, eine kurzeEinleitung, die wir durch die Gelehrten ans der heili-gen Schrift ziehen lassen, in dem Drucke herauszugeben:so ist nun auf unsere Verordnung solch eine Schriftverfaßt, die wir geprüft und unseres Bedünkens ansgöttlicher, evangelischer Schrift des neuen und alten Testa-mentes also kräftiglich gegründet befunden, daß wir sieEuch, nach unserer Verheißung, nicht vorenthalten, sondernEuch gemeiniglich und einem Jeden besonders hiemit zu-geschickt haben wollen. Hierum so ist unsere Forderung