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1 (1842) (1842)
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Malz verfertigte, laßt sich schwer bestimmen. Jedenfallsaber nahm man außer der Gerste auch Hafer dazu; unddaß allmählig hier und da die Bierbrauerei schon in's Großegetrieben ward, ist aus mehreren Angaben zu schließen; wiez. B. daraus, daß nach dem Acugniß von I. v. Müller'sSchweizergeschichte, I, 334, der im zehnten Jahrhundertlebende Abt Salome zu Sanct Gallen eine Malzdarre besaß,worauf mehrere hundert Malter Hafer gedörrt werdenkonnten.

Auf den Wohlgeschmack des Bieres scheint man sichzeitig verstanden zu haben; wenigstens war die VorschriftKarl's des Großen in seinem kapitulare äe Villi» Kap. 34,daß stets für eine recht reinliche Bereitung des Malzesund Bieres gesorgt werden müsse, gewiß vorzugsweise aufErhöhung des Wohlgeschmacks berechnet — abgesehen vonder nothwendigcn Behütung des in der Maische befindlichenBieres vor dem Umschlagen; und in gleicher Absicht warddort Kap. Kl. bestimmt, daß die Beamten auf den Kam-mergütern das Malz nicht nur richtig an die kaiserlicheHofhaltung abliesern, sondern auch geschickte Braumeistermissenden sollten. Diese Braumeister wurden damals Malz-macher (draeeatvres) genannt; und ihnen gegenüber stan-den die Lioeratore», d. h. die Leute, welche allerlei Getränkeaus Aepfel- und Birnenmost bereiteten: welche letztere Kap. 45des Kapital, ausdrücklich als nothwendige Beamte für dieKammergüter erwähnt werden; während ihre Producte ebendas.Kap. 34. angeführt sind.

477 — 243 in wörtlicher Uebersetzung befindliche LapitnI-re äeVUlis Imxerstori«, oder die Verordnung Karl's des Großen überseine Kammergüter.