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1 (1842) (1842)
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Hispalensis bemerkt ausdrücklich, man bediene sich derSixlwiies im Oriente zur Loschung von Feuersbrünsten *).Doch sollte man diesen Worten nach fast vermuthen, daßdie Erfindung der Feuerspritzen sich schneller von Italienaus nach dem Oriente verbreitet habe, als es möglich gewordensei, ihr im Occidcnte volle Anerkennung zu verschassen.

Daß in den römisch-justinianeischen Gesetzbüchern vonFeuerpolizei unv Feuergerälhschaften mehrfach gesprochenwird, ist eine bekannte Sache; doch bleibt es immer merk-würdig, daß die Liplmnes selbst nur in einer einzigenStelle vorkommen, und zwar in einer Beziehung, welchevermuthen läßt, daß der dort sprechende RechtsgelehrteUlpian nur Handspritzen im Sinne gehabt habe. Erführt nämlich da, wo er die Dinge erwähnt, welche zueinem im Verkauf begriffenen Hause gehörten, auch dieLipliones mit aus; und diese Stelle würde offenbar zuviel beweisen, wenn man wirkliche große Feuerspritzendarunter verstehen wollte; da letztere unmöglich damalsschon so sehr verbreitet seyn konnten, daß sie sich im Pri-vateigenthum der Hausbesitzer befanden Nimmt mandagegen an, daß Ulpian an der fraglichen Stelle nurvon Handspritzen redet, so liegt die Vermuthung nahe,daß man durch die Kostspieligkeit der größeren Maschinen

S. die vriglncs des Isidoras, XX, 6.

**> Die fragliche» Worte Ulpian's stehen in dem kr. 18 N.cke inülruelo vol !n«>ru,»e»to terato sXXXtll, 7). Vergl. übri-gens rücksichtlich der römischen Feueupolizeianstalten überhaupt diebeiden Pandecten-Titel <!o ottioio prarsecti vigilu,» HI, 1s) undcke inoenckin (XUVII, U) so wie die Abhandl. von E. Otto ckeotLoio ^raokocti vigilum elrcn inconckia. (Utrecht 1733 4.)