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Üeber den RückzahlungS - Kurs vonGeld - Darlehnen.
Die Frage, in welcher Währung ein Geld-Dan ^lehn zurückzuzahlen scy? hat bisher viele Processi 1veranlaßt, und viele derselben sind — gewiß gegen nRecht und Gerechtigkeit, und ohne in den Geist der eSache eingedrungen zu seyn, entschieden worden, jHoffentlich wird eine zu erwartende neue, weise 1Gesetzgebung auch diesem Uebel abhelfen.
Das römische Recht entschied die Frage im Albgemeinen, und richtig dahin, daß die Erstattung deS :Eeld/Darlehns e'/r st geschehen solle, z
Dieses war auch die Vcsrinimimg, welche man zumGrunde legte, nur in der Anwendung wurde gnfehlt.
Es fragt sich nähmlich: welches ist das 7»a/set eines Darlehns? Der Natur der So.' s
che nach beantwortet sich die Frage sehr einfach: jenes -ist der Münzfuß, dieses die Münz summe. So shaben wir z. B. in Deutschland den ig, 20, 21, ?4 zund 2; Guldenfuß, und in älterer Zeit hatten wir ßeinen noch schweren Münzfuß, des Zeitraums im sie, zbcujährigen Kriege nicht zu erwähnen, während dcß lder Münzfuß ganz außerhalb der Fugen der Ordnung jwich, und lediglich ins Tolle gerieth. Offenbar würde