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Holz als Brennholz vertheilt, oder zu Behuf derZchrungskosten in geringen O.uanticaten verkauft wur-de. Dieses ergibt sich aus den Notizen der Erben,luicher, <nis den Rechnungen, und mich aus dem Ver-gleich der Erben unter sich vom Jahre >;6l, so wieaus dem Vergleiche zwischen dem Rath zc. ?c. undden Reichsleuten von iziz. Daß übrigens bis da-hin und auch späterhin in Ansehung der Masibe-nutzuug keine Beschränkung Statt fand, daß insbe-sondere auch der Besitz von besonderen Sohlgüternzum Gabenrechce nicht erforderlich war, geht wohlans den Scherbüchcrn von 1594 und 1646 hervor.Denn daselbst werden mehrere auswärts Wohnende,auch Wiltwen und Erben als nutznießende Gaben-Inhaber aufgeführt, nähmlich in dem Scherbuche voll1594: zu die Erben S.
Conrad v. zn Suisi, Wallrabc zu
Suisi, Joh. Klepping zn Suisi, die Erben O-sr/-.mar 2-0-2 chsr 2^ Gaben, Hcrnrann
Degings Erben ^ Gabe, Wittib S. Andrcß Klep-ping >4 Gaben, Wittib S. Albrccht Kleppinck eineGabe rc. w.; von 1Ü46: Caspar Menge zn Soest,Klcppiugs Erben daselbsi, Klepping daselbsi, Noeen-kirchen zu Cbln, Sybcrg zu Wischclingen, GeorgKleppinks Erben ^ Gabe und 2 Ausgaben, Nicsl.Hauen Erben 1^ Gabe, Wittwe Phil, von Wicke-de rc. !e. Auch hatten nach diesen Scherbüchcrn da-