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2 (1814)
Entstehung
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auch die Patricierhöfe die ursprünglichen BauergeW,und Sohlfiättcn. Sie nannten sich nachher Rcichj,leute, ReichShcrren, auf welche letztere Benennnnzfivornahmlich im iztcn und -6tcn Jahrhundert c«,besonderen Werth legten; sie versammelten sich hachauf der, »och in den neuem Jahren unter dem Nchnmcn bekannten, Junkern/Kammer über dem ZichHause. Früherhin nannten sie sich indessen Markm;ten, welche Benennung auch in den Erbenbüchmvom I. i z,g6 bis 14z6 und nachher in den Rcchi»gen von izc>8 bis 15z: noch häufig vorkommt. V«i-1549 an wird die BenennungErben» gangbar. ZDie städtische Verfassung brachte natürlich u«!der Zeit in den Bcrcchtsamen der ursprünglichen «fesverfassung viele Veränderungen hervor. Vornah«^lich äußerte sich dieses in Ansehung der Hude. Mdaran Anfangs Uebcifluß war, waren die Hofesbesitzlnauf den Mitgcbrauch der sich ansiedelnden Stadlsnicht eifersüchtig, zumal diese Ansiedler oft fiäMBrüder und Verwandten der Hofcsdesitzcr wart«,loder auf ihrem Grunde gegen Vergütung anbaut!«und ihnen Diensie leisietcn. Auch ließen sie es, d>es ihnen Anfangs nicht schadete, gern geschehen, i«!isie in der Gemarkung einzelne Flerke urbar macht!«,;und mit Korn besäetcn. So kamen die übrig«^ Städter nach und nach in den Mitbesitz; die Airsanctionirle denselben, die übrigen Städter maciMl