nzir seltenen Ausnahmen, überall als gut bewährt».Freylich finden sich bey der Theilung städtischer Gmeinheitcn mehrere Schwierigkeiten, als auf dmLande, doch sind auch diese zu überwinden.
Mau sagt : in den Staaten könne man den Eamcinheitsboden nicht so leicht urbar machen und bciulchHeu, als auf dem Lande; viele Einwohner seyen j«arm, als daß sie es könnten, daß sie gar ihren An?theil nur einfrechtcn könnten; überhaupt habe man cjjetzt mit dem Wiehe so bequem, es finde seine, wenngleichz-karglichc Nahrung ohne Zuthnn ter Eigentlichmer, die stadtische Einrichtung erlaube überhaupt keimZandere JüttcrungSart des Wiehes; auch könne mausigum den Korbau nicht gehörig bekümmern, in cumStadt könne man also keinen größer» Nutzen msdem Boden ziehen, als er in seiner jetzigen Gestalt'gewahre; das einzige, was man thun könne, wäre,!daß man für die Verbesserung der Weide im gemein? ischafrlichcn Zustande möglichst sorge.
Man sagt ferner : in den Städten ist keine festeZahl der Theilhaber, und es ist zu viel Abwechselung -unter ihnen; mehrere Söhne eines Vaters, welchesnoch kein eigenes Gewerbe treiben, haben ebenfallsRecht auf die Gemeinheit, und man kann sie Midieser Gerechtigkeit nicht ausschließen, welches einigesogar auf die künftige Abstammung ausdehnen; wenn jdie jetzigen Bürger theilcn, was wird den künftig