mit verhältnißmäßig gleichen Schultern getragen wenden müssen; auch darüber, daß Lieferungen und Ei«/quarticrung eine öffentliche Last sind: so fragt es sich,wie findet man einen Maaßsrab zur vcrhältnißnnWgen Verthcilung jener Lasren aufs ganze Land «)?Als Ncbcnfragen bieten sich folgende dar: Ist es billig,daß die Bewohner einzelner Bezirke (Malrien) über/mäßig liefern müssen, indeß andere, welche mit jemn fgleiche Lage und gleichen Ackerbau haben, mannlchmchl ^ihre Nachbarn sind, verhaltnißmäßig nur eine Klcmiz-
a) Wo ein richtiger Steuer-Maafistab eingeführt ist, daist die Frage leicht beantwortet, nähmlich: nach demsStcuerv erhält» iß. Denn auch die AricgslaDfallen in den Begriff (Catcgorie) der Steuern, oder sder Beyträge zu den öffentlichen Lasten und Bedürf-nissen. Alle Natnrallastcn werden zu richtigen Geld-sachen angeschlagen (tarirt), dem Belasteten in GM!vergütet, und der ganze Betrag in Gclde auf die gingeProvinz ausgeschlagen. So ist Billigkeit und Gr-zrecktigkeit für alle Einzelne da, und keine einzelne Ge-gend wird für die übrigen ungerecht die gemeinschaft-liche Last allein tragen. Aber wo bis jetzt noch keine-richtige Stenervcrthellung ist? Man muß suchen, siezu erhalte»; werden wir doch hoffentlich nun ruhigeZeiten erhalten, welche wir nicht weiser und würdiger,als zu diesem Act der Staatsgcrechtigkeit benutzen kdn- Incn. Vorläufig kann die Vertheilnng, wenn auch nur fllnrn'imistisch, nach dem gegenwärtigen Steucrverhält-lntß mit billigen Modifikationen geschehen.