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2 (1814)
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380
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haben, können diese Zahlungen nur in bessern Müiijiforten, welche jene mit großem Verlust auswechselnmüssen, geschehen, oder sie müssen sich den hcrabgcschtcn Preis ihrer Münze gefallen lassen; besonders isi!das für den Handel drückend, indem die Kanflcussihre Waare von Ausländern ziehen müssen; die K-ichleute, wollen sie nicht zu Grunde gehen, müssen dochhöhere Preise ihren Geldverlust decken, und die Ilmtcrthancn müssen ihren Bedarf um ic> und ?o P>vcent :c. :c. thcnrer bezahlen; auf das Steigen all»Bedürfnisse hat das Einfluß, und stehen die Preis!von manchen dieser Bedürfnisse einmahl hoch, so blwlben sie gewöhnlich auch nachher darauf stehen, »,«>zauch der Geldeours wieder reducirt ist. Das ZiesMZist: das Land verliert nach und nach hundert t.MZsende, und schon in kurzem so viel, als es auf langt?nicht wiedergewinnt. Würde vollends auch in dichi^Provinz noch einmahl diese Münze reducirt, oder«abgesetzt Welcher Verlust für das Land? Wer z«!winnt aber bei der Maßregel? Reell Niemand!

XIV.

Dürfen Privatpersonen den Geldes mtzherabsetzen ^)? Ein zu beherzigendes ^Mancherle y.

Die Düsseldorfer Kaufmannschaft hat in ditfl

*) Geschrieben im Januar izio, abgedeckt im Wests. As' Zeiger Nro. z. Jahrg. iLia.