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'«»dem Referenten vor dem versammelten ganzenObcrcollcgium.
Pollzcv.
Ausübung derselben durch die Municipalität«/Aoi'srchcr nach einer allgemeinen Polizeyordnung. Zudem Ende Eintheilung der Acmtcr in Municipalitätennach Vcrhältniß des Umfangs; außer dem Vorsteherals auszeichnende Ehrcnstellcn 4 bis Beisitzer ausden wohlhabendsten und verständigsten Eingesessenen,als Bcrathungs/Collegium über das Wohl der Muni/cipalität überhaupt, und die Verwaltung der Commueml-Güter insbesondere.
Empfangs- und Cassenwescn.
1) Ein General/Rendant und Eine GeneralEassesie die Landes.'Steuer-Einnahme, so wie von denLandes.'Domainen, welche jedoch, nach den jetzigenZeitumständen anräthlich, unter besonderer Verrechnung;die fürstlichen Privat.'Domainen jedenfalls ganz abge.'^sondert; ein Cassircr als Gehüljc des General.'Ren?dantcn. An diesen hätten monathlich abzuliefern
-) alle Special >' Empfänger, deren in jedem AnneEiner für Landes .-Steuer.' und Domainen/Empfangzusammen, ohne Unterschied von Stadt und plattesLand.
z) Ein Cassel? / Revisor.