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lhun? Hierin Oeconomie, schadet immer; denn derBeamte, dessen Arm seine ganze Kräfte fordert, deraber keine, zum staudesmäßigen Unterhalt hinreichendeBesoldung hat, muß doch leben, und ist daher genö/thigct, das auf uurcchtlichcm Wege zu nehmen, wasihm auf rechtlichem versagt ist. Wer dabcy leidet, istder Staat, oder, waS einerlei) ist, die UuterthaNcn.Vornehmlich ist anstandige Besoldung der Unter deramten für das Wohl des Staats uothwcndig, dennauf ihnen vornehmlich beruhet die gute Verwaltung;me in einer Fabrik der beste Unternehmer ohne willig,geschickt und fleißig arbeitende Häuee nichts vermag,so wenig vermag die beste Oberbehörde mit allem gmim Wille», wenn im Getriebe der Staatsverwaltungdie llnterräder stocken, wenn es au Untrrbeamten vonGeschicklichkeit, Rechtschaffenheit, Fleiß und gutemWillen fehlt. —
Zum Schlüsse noch eine Bemerkung. Es istivohl ein ziemlich allgemein anerkannter, und sehr ein/leuchtender Sah, daß man in der Regel Polizeystellenmit Auswärtigen schicklich besetzen sollte. Um so nö/lhigcr möchte das jetzt sei)», da das Streben der ho/he» Behörden, Heil ihnen! dahin geht, etwas zusch-iffen, was wir in wenigen Gegenden Deutschlandsbicher hatten: gute Polizei), der höchste GcsichtspnNctjeder guten innern Staatsverwaltung. Soll ja einssryn, dann immer lieber schlechte Justiz neben guter