Frcplich zeigeil sich hiebet) vorerst einige Schwierig-keiten, insbesondere die Verschiedeiiartigkeit der Contri-bnabilikät nnd des Communal - Schuldcnwcsens einzel-ner Acmter nnd Gerichte. Allein hier gilt die Rück-sicht wie bei) einem eilten Gebäude, das man modcrni-siren, aber vor und nach ausbauen will: man machtden Plan auf's Ganze, damit man nicht nachher inder zweckmäßigen Anordnung beschränkt werde, oderzerstören müsse, was man vorher gebauct hat. Undwird ja doch die Contribuabilität bald ebenfalls eineEinförmigkeit erhalten, bis wohin man die bisherigenRccepturcn fortbestehen lassen kamt; auch lassen sich inAnsehung der alteren Communal - Schulden füglich zweck-mäßige Einrichtungen treffen. — Noch ein Hauptgrund,die alten Abtheilungen nicht zu sehr zu berücksichtige»,ist die Tendenz (Bezweckung) der Amalgamirimg(Vereinigung) und der Aufhebung und Erlöschungdes, den Deutschen bisher so nachtheilig gewesenen,engherzigen Einzelsinnes, wovon sich selbst in Bezirkenein und der nähmlichen Provinz leider Spuren genugfinden.
In Ansehung der Verwaltrings - oder Bezirksör-ter ist die Lage sreplich eine Hauptrücksicht, und gutist es, wenn sie, so viel immer möglich ist, in derMitte des Bezirks gelegen sind; indeß kommt es hier-auf bcp den kleineren Abtheilungen, den Munieipali-täts-und Friebensgerichts-Bezirken, wo die Emsen