rcn Gesichtspunkt hat, den, Sein Land glücklich zumache»!
IV.
Etwas ubee die in neue Landeseinthcilungund einige verwandte Gegenstände ^).
Unverkennbar sind die B. rtheile, welche eine zweck-mäßige innere Aluhcilnng und Bestimmung der Be-zirke eines Landes in Hinsicht auf die Administrationhat; die Vollkommenheit der letzteren hangt gar sehemit davon ab.
Das Großherzogthnm Berg soll jetzt nach Mu-nicipalitaten, ^riedensgerichtsbezuken, Arrondistementsund Departements eingctheilt werden. Von der Weis-heit der hohe» Behörden kann man sich die möguchjlbeste Einrichtung zuversichtlich, und um so mehr ver-sprechen, da die jetzige Emtheilung, weil nachherigeAbänderungen mit vielen Schwierigkeiten verknüpftsind, leicht ein Werk auf Jahrhunderte ist.
Die größte Zweckmäßigkeit der Abtheilung würdeohne Zweifel auf die Art erreicht werden, wenn dabeyeine nicht iiluminirte Charte, ohne alle Bezeichnungder Gran en der bisherigen älteren Gerichtsbezirke,Aemter, Kreise ?c. zum Grunde gelegt würoe. Manhätte dann völlig freye Hand; natürliche Gränzcn,
') Geschrieben im October >8oz, abgedruckt im Wrstfäl.Anzeiger Nr. zg. Jahrgang i8e>z, Band XXI. SeiteIZ2? folg.