Druckschrift 
2 (1814)
Entstehung
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333
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gewesen sind. Das Einzige ist die Länge der Zeit,die ehcmahls gewöhnlich gewesene harte Behandlungder Gemeinen, vornehmlich von den Subaltern.-Ossi-eieren, das oft durch Geld von den Untcroffieiantenerkaufte Durchschlüpfonlassen Einzelner, und die bey derAushebung vorkommenden Ungleichheiten und Ungeerechtigkeiten, so wie das beschränkte Avancement derBürgerlichen. Allein je größer der Staat wird,desto mehr kann wegen der größeren Anzahl der Indivi-duen die Dienstzeit beschränkt werden. Würde nun dieseauf 8 bis ic> Jahre höchstens, also vom aosten biszum zoster. Jahre, unverbrüchlich beschränkt, und aufdiese Weise verhütet, daß der Dienende durch denWerlaus der besten männlichen Jahre nachher nicht fürsbürgerliche Leben, zur Treibung eines Gewerbes undzum Etablissement, untauglich werde: so Ware derDienst für den Dienenden und für die Cultur desGanzen ein Vortheil, und zugleich hatte der Staatwn der andern Seite den Gewinn so vieler tausendguter, nützlicher Bürger und Bauern. Die harteBehandlung der Gemeinen ist durch die ncueen Preuß.Gesetze strenge verboten, und in einem Regiments,lvelchcs einen edlen, menschenfreundlichen Mann ander Spitze hat, wird sie gewiß nicht geduldet. Weitmehr laßt sich durch Ehre und Liebe bewirken, alsdurch den Stock, gänzlich verdorbene Menschen aus.'envmmcn. Auch jener oft Statt findenden Zeil-