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9 (1862) Französische Zustände : Th. 2, Die parlamentarische Periode des Bürgertums. Hälfte 1
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Musik, iin Zuhörer eine Reihenfolge von Ideenanregt. So klingt mir noch beständig im Gedächt-nis eine Bemerkung, die der Redner in wenigenWorten hinwarf, und die dennoch fruchtbar anwichtigen Gedanken ist. Er bemerkte nämlich, wieersprießlich es sei, dass das neue Gesetzbuch derFranzosen von Männern abgcfasst worden, die ansden wilden Drangsalen der größten Staatsum-wälzung so eben hervorgegangen, und folglich diemenschlichen Passionen und zeitlichen Bedürfnissegründlichst kennen gelernt hatten. Ja, beachten wirdiesen Umstand, so will es uns bedünken, als be-günstigte derselbe ganz besonders die jetzige fran-zösische Legislation, als verliehe er einen ganzaußerordentlichen Werth jenem Oocis und

dessen Kommentarien, welche nicht wie andere Rechts-bücher von müßigen und kühlen Kasuisten angefertigtsind, sondern von glühenden Menschheitsrettcrn,die alle Leidenschaften in ihrer Nacktheit gesehenund in die Schmerzen aller neuern Lebensfragendurch die That eingeweiht worden. Von dem Berufunserer Zeit zur Gesetzgebung hat die philosophischeSchule in Deutschland eben so unrichtige Begriffe,wie die historische; erstere ist todt, und letztere hatnoch nicht gelebt.