ivZ lieber den Leibeigenthum.
sie über jedes Stuck, was sie außerdem besaßen, zurRechenschaft fordern konnte.
4) Zuletzt kamen alle drey darin übercin, daßes am sichersten sey, keinem Knechte im Hause ein Ei-genthum zu gestatten, und wie sie fanden, daß ihreKinder es eben so machen konnten wie ihr Gesinde, sogestatteten sie anch diesem kein Eigenthum im Hause.Und so entstand die allgemeine Regel: Alles was Kinderund Knechte erwerben, gehört ihren Vätern oder ihrenHerrn, um allen Arten von Unterschleifen und Zanke-rcyen über Mein und Dein vorzubeugen. Dabey sahman es als eine besondre Wohlthat für Kinder undKnechte an, daß der Vater oder der Herr diejenigen,welche solche entführt oder beleidiget harten, überall ver-folgen und ihre Personen vindicircn konnten.
Außer dem Hause nahm die Sache fast ebendenselben Gang.
5) Der eine Hansvater übergab feinem Knechteeinen ihm entlegnen Acker, um sich darauf anzubauen,gegen einen gewissen Zins auf Lebenszeit; und weil eraus der Erfahrung wußte, daß nach dessen Tode, wenner mehrere Kinder hinterließe, diese sich um die Erb-folge zanken, und wohl gar die Besserung auf dem Hofe
unter
Die feine Nuance, daß es Kostüm war, die Knecbte,denen man damals im Hause nichts als Kost und Klei-dung gab, also auszusteuren, scheint in einer ästhetischenUebersetznng nicht so deutlich durch als in einer altenhistorischen.
htuslia üat kamulls clomini prolixa valunta»,llloeclera coissu^i! locialia remgue clomumgus.Durch remgue, wird HauS - und Aeker-Gerathe
verstanden.