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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
381
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Noch etwas über die Geburtsrechte, zsir

gleichen Falle befinden ? Es müssen also zu gewissenZeiten Mönche kommen, die den Sündern nicht wie derordentliche Pfarrer taglich vor Augen leben, um ihnendie Sünde abzunehmen, welche diese sonst auf ihrem Ge-wissen behalten würden. Die Ohrenbeichte aber kann sowenig de. Papst als der Bischof abschaffen, hierzu istallein eine Kirchcnverfammlung berechtigt; und bis diesezu Stande kommt, müssen die Betteimonche zu jenemZweck beybehalten werden.

Wie hier die Sache gegangen ist; so, glaube ich,ist sie zu allen Zeiten gegangen. Mau hat die Pfründenfür Sobne und Tochter von guter Familie, von welchenman nicht fordern konnte, daß sie sich mit ihrer HändeArbeit er» ihren sollten, bestimmt; und ihnen dabeyein eheloses Leben auferlegt, damit sich eine müssige unddem Staat nur zur Last fallende Menschcnrace nicht insUnendliche vermehren mögre. Ehe der Militärstanbden Fond d' Amortissemeut für die Kinder aller Hoch-und Wohlgebornen, wie auch Hochgelahrten, hergab;finden sich Beyspiele bey itzt noch blühenden großen Fa-milien, daß ein jüngerer Bruder Hanskaplau des alte-ren. geworden ist. Und man kann sicher voraussetzen,daß, wenn bey einer künftigen Revolution der Militär-stand ganz wegfallen sollte, alle jüngere Sohne ausguten Familien sich ans die Wissenschaften legen, und,wo nicht durch ein ausdrückliches Gesetz, doch gewißin der That, die vom geringern Stande von den fürdiese itzt noch bestimmten Chrenstellcn verdrängen wer-den: weil sie bessere Gelegenheit und Mittel haben, sichvorzügliche Kenntnisse zu erwerben. Schon itzt beschwe-ren sich unsre Bauern darüber, daß fast kein Andrerzur Pfarre auf dem Lande gelangte, als eines Pfarrersoder Städters Sohn; wie werden sie nicht alsdann kla.

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