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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
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im ersten Socialkontrakt. 375

rade darauf zugeht. Selbst die Prin zessinnesteu-ern haben schwerlich einen andern Ursprung.

Nun muß es einem Jeden einleuchten, daß derglei-chen Vereinigungen, besonders zu der Zeit wo es nochkein Geld und keine geldreiche Bürger gab, bloß unterMenschen Statt finden konnten, die Eichenbalken undDielenblockc auf ihren eigenen Gründen ha-ttcn: und somachen auch hier wiederum die Landeigenthümer,als Mitglieder dieser Assckuranzkompanie, eine edle Klasseaus, die sich von vielen andern Menschen unterschei-det. Man fühlt, daß es eine auffallende Mißhcy-rath war, wenn der Sohn eines Landcigenthümcrswelchen hundert Ebengenossen mit einer kontraktmäßi-gen Beysteuer ausrüsteten, sich eine Braut wählte diehöchstens von ihren Eltern und Verwandten beschenktwerden konnte.

So kann der Unterschied der Stande inei nem Staate oder Vereine seyn, welcher noch garkeine Obrigkeit, und höchstens einen Herold kennet,der ein Wort des Friedens von einem suvcränen Land-cigenthümcr zum andern tragt; worin sich weder Lehns-herrn noch Vasallen finden; und worin der Richter,wie bey den alten Deutschen, zu Verhütung aller Erb-würdcu, jährlich von neuem gewählt wird.

Noch großer aber wird dieser Unterschied da seyn,wo alle Umstände einen Socialkontrakt mit einer be-stehenden ausübenden Gewalt erfordern. Hier wirddiese, da sie bey mächtiger Handhabung des gesell-schaftlichen Bandes, oft in den Fall kommt sich denHaß und die Rache übelgesinnter Mitglieder zuzuziehn,ohne eine besondere Wehrung oder eine ganz beson-

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