ihre Konstitttticn verändern? ZPs
Uebrigens, dünkt mich, verstehet es sich von selbst,daß der Zeitpunkt, wann die Gesellschaft der Landcigen-rhünicr sich schließt, mit dem Augenblicke da ist woalles Land gckheilet ist; und daß, wo noch Land übrigist, diese Gesellschaft immer wachsen könne. — Es istdaher auch ein sehr unerheblicher Einwurf, daß dieNordamcrikaner uugroßmüthig und thöricht han-deln würden, wenn sie den sich dort ansiedelnden neuenKolonisten mit sonderbaren Bedingungen beschwerlichfallen wollten. Denn, da Jene das Obcrcigenthuinvon vielen Wüsieneyen besitzen, welche noch unvertheiletsind: so können und wüsten, nach einer g.snndcn Politik,den spater Ankommenden ganz andre Bedingungen zuge-standen werden, als da wo alles Land bereits seinenPrivateigenthümcr hat; und von einem solchen Landehabe ich allein geredet.
Hier scheint es mir auch so wenig ungroßmüthigals grausam zu seyn, wenn die Interessenten einerSteppe oder Heide, sie seyen nun Jager, Hirten, oderLandeigenthümer, zu den ankommenden Fremdlingen,die von ihnen einiges Land zum Anbau verlangten, sag-ten: „Wir wollen euch so und so viel Ackerland geben,„aber Ihr sollet dagegen alle Wege in der Steppe bes-„scrn, damit wir so viel bequemer jagen können; dabey„sollt Ihr euch aller Jagd enthalten." — Erhalt nichtder Mench der sich diese Bedingung gefallen laßt, seineVergütung dafür im voraus? und seit wann ist derKontrakt worin der Pachter alle Beschwerden und Un-glücksfalle mit übernimmt, für unbillig oder ungültigerkläret worden. ? Ist es nicht im Grunde doch der Ei-genthümer der die Beschwerden und Unglücksfalle tragt,da er von seinem Pachter so viel weniger Pacht erhalt,als jene möglichen Beschwerden und Unglücksfalle betra-
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