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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
343
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chre Konstitution verandern? 34z

Ein anderes ist, wo die Bürger zugleich Landeigen-tum haben. Dieses war der Fall mit den Quinten inRom; und ist es noch jetzt mit den Einwohnern vonCharlestown, wo jeder seine Plantage besitzt, auf wel-cher er 50 bis i oo Sklaven halt, aber auch seine Schuheauswärts machen lassen muß, weil sich kein Schusterund andrer Handwerker unter so vornehmen Bürgernin Ehren niederlassen kann. Dergleichen Städte sindaber selten; und, wo sie sind, gehören ihre Bürger, wiean manchen Orten die Patrizier, zn den Landcigcuthü-mern. Der Regel nach, sind Städte auf Handlungund Handwerk gegründet; und folglich nicht früher ent-standen, als bis die Landeigentümer ihrer bedurften.Ich glaube also mit dem vollkommensten Rechte behaup-ten zu können, daß, so wie es auch die Geschichte zeigt,die Bürger ihr weniges Land nicht aus der ersten Handhaben, und sich die Bedingungen haben gefallen lassenmüssen, welche ihnen von den frühern Landeigentümernsind vorgeschrieben worden.

Aber (sagt Herr K^*): wann und wodurchwird die Zahl der erstenBesitznchmer geschlossen? Wcl-ches ist der Zeitpunkt, wovon man sagen kann: nunist Astes in Besitz genommen, von nun an darf sichNiemand mehr anbauen; Niemand im Lande mehrniederlassen, als mit Erlaubniß derer, die bereits dawohnen? Dieser Zeitpunkt konnte doch nur durch eineausdrückliche Erklärung der vermeinten ersten Besitz-

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*) Die Wichtigkeit der bürgerlichen Ehre, welchein der Nathsfähigkeit besteht, zeigt sich nicht deut-licher, als in CharicStoan; wo Jeder nur Slla-vcnrang hat, wer nicht Pianragcnhcrr ist. Das feineMittel, den Stand der Handwerker durch Gildenzu heben, ist drrt noch ! «gebraucht.