Inhalt.
I.V. Warum bildet sich der deutsche Adel nicht nachdemenglischen? 546
l^V l. Von dem Concursprozesse über das Landeigenthum. 25z
I.VII. Uebcr die Adelsprobe. 26z
I^VIIl. Der Capitularsoldat, Auszug eines Schreibens» 295
L.IX. Also sollten geringe Ncbcnwohner, wenn sie wollcreu, wegen ihrer Schulden nicht gerichtlich belangt,sondern init kurzer Hand zur Zahlung angehaltenwerden. zoi
Bcherzigung des vorigen Vorschlags. zo6
I»XI. Etwas zur Naturgeschichte des Leibeigenthums, z > 1Der Freykauf. z,6
I^XIkl. Was ist bcy Verwandelung der bisherigen Er-besbesetzung mit Leibeignen in eine fceye Erbpacht,zu beachten? zu
l-XIV. Formular eines neuen ColonatcvntraktS, nachwelchem einem vormaligen Cammer-Eigcnbehö-rigen, nach vorgängiger Freylassung, der Hof über.'geben worden. zz^
I.XV. Formular des hierbey ertheilten Frcybriefes. 54 7lbXVI. Also sollte jeder Gutsherr seine Leibeignen vsr
Gerichte vertreten, und den Zwangdienst mildern. Z49
I.XVIl. Ueber die Osnabrückischen Zehnten. z; r
Pa-