9?ach dem §. 3K der Statuten findet die erste ordentliche General-Versammlung derNiederschlefisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft erst nach vollständiger Eröffnung dieserBahn statt, und ist die Dircction angewiesen, in dieser Versammlung über die Ausführungdcö BahnbaucS Bericht zu erstatten. DaS lebhafte Interesse der geehrten Herren Actionaireund des Publikums au den zu dieser Ausführung bereits getroffenen Einrichtungen fordertuns jedoch auf, jenem Berichte einige öffentliche Mitteilungen schon jetzt vorauszusendcn,nachdem der zwischen Breslau und Licgnitz gelegene Thcil der Bahn bereits vollendet undder Benutzung des Publikums übergeben ist. Als den Zeitpunkt, bis zu welchem dieseMitteilungen hcrabrcichcn, wählen wir das Ende des JahreS 1314.
Allgemeine Beschreibung der Bahnlinie.
Bei dem Beginn des Unternehmens war die Richtung der zu erbauenden Bahnnur im Allgemeinen dahin bestimmt, daß dieselbe an die Berlin-Frankfurter Eisenbahn sichanschließen und eine Eisenbahnverbindung zwischen Berlin und Breslau über Liegnitz her-stellen, aber auch nach der Sächsischen Grenze sich erstrecken solle, sofern die damals mitder Köuigl. Sächsischen StaatSrcgierung wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwi-schen Breslau und Dresden eingeleiteten Unterhandlungen zu einem Resultate führen würden.Dieser letztere, im §. 2 der Statuten berücksichtigte Fall ist eingetreten, und demgemäß,nach einem mit der Königl. Sächsischen Regierung unterm 24. Juli 1843 geschlossenenStaatSvertragc, der Niederschlefisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft die Aufgabe gewor-den, eine Eisenbahnverbindung nicht nur zwischen Berlin und Breslau, sondern auchzwischen den genannten Städten und Görlitz, zum Anschlüsse an die Sächsisch-Schlesischc