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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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ß 62. Finanz- und Münzwescn.

und scit 1871 ist der Bctricb wicdcr cingcstcllt. Nun ist's dortwieder stille geworden; und es bildet der einsame Ort inmitten desWaldesdunkcls mit seinen Höhen und Tiefen und dem stillen Seeeinen der romantischsten Punkte in unserer Umgebung.

§ 62. Finanz- und ZNünzwesen.

1. Vie Linan)verwaltung.

Die wichtige Aufgabe der Verwaltung der städtischen Finanzenhing fast allein vom Rate und dem ersten Bürgermeister ab, wiewohl er in schwieriger Lage, namentlich bei Aufnahme von Geldoder Einführung neuer Steuern, den Ausschuß der Gemeinde zuhören pflegte.

Zuerst vergegenwärtigen wir uns die Quellen, aus denen wirunsere Kenntnis schöpfen. Es sind die vvm Stadtsckrctär aufgestellte»Rechnungen; wir besitzen sie vom Jahre 1350 an. Die ersten beidenenthalten nur die Ausgaben und haben auch von Anfang an nichtsmehr enthalten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß schon vorher der-artige Stadtrcchnungcn aufgestellt oder bekannt gegeben sind. Dennerstens zeigen diese ältesten durch ihre Form, daß sie die ersten Ver-suche sind: sie führen die damals allerdings sehr übersichtliche Ein-nahme nicht an, sie ordnen die Ausgaben nicht nach sachlichen Ge-sichtspunkten; sodann beginnen die niu 1580 aufgestellten Bürgcr-mcistervcrzcichnisse, die nachweislich ihre Angaben den Stadtrcchnungenentnommen haben, mit dieser Zeit; also kannte man auch um 158(1keine älteren Stndtrechnuugen; endlich die erste Wcsclcr Stadtrcch-uuug ist von 1342, also nur wenige Jahre älter. —

Die älteste» Rechnungen sind auf Pcrgamcntrollcn, die durch-schnittlich 12—16 am. breit sind — es giebt aber auch welche von10 und solche von 20 cnn. Breite — aber sehr verschiedene Längehaben; die von 1401 ist 497 am. lang, aber noch nicht die längste;im Durchschnitt sind sie 250—350 am. lang. Das Ganze bildetnicht von Natur einen Streifen, sondern es sind ihrer 4—7 anein-ander genäht oder geklebt. Die Kladden ') sind zum Teil nach Arteiner doppelten Buchführung eingerichtet: die Pächter oder Verwahrerder bedeutenderen Accisen zahlten alle 14 Tage, nicht innner mitbaar Geld, sondern auch mit Bescheinigungen von Lieferungen anstädtische Gläubiger oder Stadtdicncr; der Sekretär nun trug die

^ Vergl. S. 17.