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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
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Tripel.

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herum, die Vorräte häufen sich, es fehlt au Räumlichkeiten, die Erdeaufzuspeichern; mau mietet eine Scheune des Predigers Roß undfüllt sie. lind als mau sie voll hat, zum bersten voll hat, dann —ja, dann muß mau verkaufen; aber da haperts auf einmal. Auf dieProbesendungen sind keine Bestellungen erfolgt. Die Akten sind merk-würdig stumm. Erst nach 9 Jahren reden sie wieder von der Tripcl-crdc; aber nun ans einer ganz andern Tonart. Im Juni 1746fordert man von Kleve aus Bericht über das Tripelwcrk; demMagistrat wird anbefohlen, einen bequemen Ort in der Stadt inVorschlag zu bringen, Ivo die vorrätige Erde unentgeltlich liegenkönne; eine Mictezahluug könne nicht länger gestattet werden. DerPrediger Roß beschwert sich zudem, daß er seit dem Jahre 1739keine Miete erhalten habe, und daß die Mauern des durch die schwereTripelcrdc sehr belasteten Gebäudes anfingen auszuweichen.

Die Antwort lautet nicht tröstlich: Die Erde sei lauge nichtso gut als die englische, auch durch das mehrere Jahre hintereinandereingefallene Hochwasser verdorben; darum sei wenig Aussicht zumVerkauf, vielleicht dadurch, daß vorerst allen Seilereien eine Tonneeingeliefert und das Pfund für einen geringen Preis, etwa vier oderfünf Stübcr, verkauft und die Aufsicht und der Verkauf dem hiesigenScllcrmüllcr aufgetragen würde. Ein Turm der Stadtmauer seigeeignet, die Erde aufzunehmen; dort könne das klevisch-märkischcBcrgamt sie sofort unterbringen.

Aber eine zwangsweise Einführung ist von der Regierung nichtbeabsichtigt, und da der Prediger Roß auf Zahlung der Miete dringt,wird zum Verkauf geschritten. Zweimal wird die Erde öffentlichausgcbotcn, aber kein Käufer erscheint. Bei der Meldung von diesemMißerfolg erklärt der Magistrat, er könne sie nicht fortschaffen lassen;er wisse nicht, wer den Arbeitslohn bezahlen solle, da es doch dieStadtkämmcrcikasfc gar nichts anginge; auch fordert er Roß auf,mit zu veranlassen, daß das Bcrgamt mit der Räumung beauftragtwerde, das allein mit der Sache zu thun habe.

Nun geht's aber über den unglücklichen Magistrat her undzwar in recht despektierlichen Ausdrücken. Im November 1750 er-geht aus der klcvischcn Domäuenkammcr ein Erlaß an denKricgsrnt Kunitz in Wesel: Dem Magistrat solle nachdrücklich und»erweislich vorgehalten werden, daß er, der anfänglich so stark zudem Regal der Tripelcrdc sich gedrungen und damit andere, welchedamit belehnt zu werden begehrten, abgetrieben hätte, anjetzo, nachdemso viele Jahre verstrichen und er sich wenig nach einem Debit uin-gcschcu, gerne die Wirtschaft von sich abschieben wolle; das werde