Druckschrift 
Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
Seite
454
Einzelbild herunterladen
 

454

H 6V. Verwaltung im Innern, Polizciwesen.

Pfändcr genommen oder dcr Frevler wird gezwungen, in eine vondcrStadtbezeichnete Herberge zu gehen und dort auf seine Kosten zu leben, bis crge-zahlt hat. Dcr Rat orduct aber auch andere Strafen an: Zänker undVcrlänmder müssen den Schandstcin tragen oder werden eine odermehrere Stunden an den Kaik (Pranger auf dcr Burg) gestellt.Diese Strafe trifft namentlich auch fremde Frevler, die dort gegeißelt,ausgestellt und dann der Stadt verwiesen werden, nachdem sie Urfehdegcthan d. h. geschworen haben, daß sie die Strafe der Stadt nichtin Bösem gedenken werden. Wegen Schädigung des Waldes wirdjemand mit 10 Thalcr bestraft; damit sollen zu ewigem Gedächtnisdie Bänke samt dem Portal vor der Wcinschule gemacht werde».Ein anderer hat mit einem gefälschten Eisen seine Schweine ge-zeichnet und zur Mast aufgetrieben; er soll die darauf stehende Bußevon 10 Goldgulden bezahlen und den nächsten Sonntag im Totcn-klcid mit dcr Prozession nm den Kirchhof ziehen oder 1 Jahr und6 Wochen Stadt und Gericht von Duisburg meiden oder einen Mo-nat im Loch Wasser und Brot essen und sich dann für die großeGnade bedanken.

Tafel l enthält eine Sammlung von 47 Kapiteln ans allerleiGebieten: Strafe für denjenigen, dcr, zum Bürgermeister oder Rats-mann gewählt, sein Amt nicht antritt, für denjenigen, dcr vonBeamten Ueblcs redet, Bestimmungen über Zahlring von Bußen,Schulden, über Pfänder, über Fehden dcr einzelnen Bürger, überRcchnungsablage dcr Bürgermeister, über Wahrung vor Fcnersgcfahr,über Ordnung ans den Straßen u. s. w. Tafel II behandelt auchzwei nicht zusammengehörige Gegenstände; die Ucbcrschrift lautet:Bau Tncht ind Erfthnsgndercn ind Rhchten; III Van den Markten;

IV Van Tavernen ind Vclongc tholden (Feilhalten von Waren);

V Pan dcr Malt ind Tonne Ussiesen; VI Van der Wyn Assiesen;VII Van der Vlcysch Assiesen; VIII Van Lacken t'vcrkoepcn;IX. Van den Lantwercn ind gcmcyncn Veldcn; X Van den Walde;X l Van Slachtongc.

Daß die Reinlichkeit nicht unberücksichtigt blieb, ist schon beimVogtding gezeigt; eine Kocrc des 16. Jahrhunderts ordnete ferneran, daß jeden Samstag die Straße vor dem Hause gefegt werde,'!Zur Sicherheit dcr Bürger wurden von Zeit zu Zeit Stadtbotcnoder dcr Schinder ausgeschickt, die in den Straßen herumlungerndenHunde tot zu schlagen. Oben ist die Vermutung ausgesprochen,daß um dcr Hunde willen an heißen Tagen Wasser vor die Hansthür

0 8t. 4. S4N. ') 8t,. Sko v fol, 16.