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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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K 58. Das Kriegswesen.

dnt geld van dm gcvangcnen van Duetz brachten". ') Sic miisscndamals wohl wcnigcr ängstlich gelvcsen sein, als heutzutage.

Dicsc Art der Kriegführung fand ebenfalls um 1450 ihr Ende;seitdem treten mehr und mehr Hemhausen einander gegenüber, dieman zu überwinden sucht.

Bis tief ins 14. Jahrhundert hinein führte die Stadt ihreFehden mit ihren eigenen Kräften; von der Mitte des Jahrhundertsan aber stand sie mit einer bald größeren bald kleineren Zahl vonumhcrwohnenden Edlen in einem Bertragsverhältnis, nach welchemdieselben auf den Ruf der Stadt mit einer bestimmten Anzahl zuihrem Dienste erscheinen mußten; sie erhielten dafür ein jährliches„Manngeld" von 10Gnldcn und weniger; während der Fehde wurdensie von der Stadt unterhalten; dicsc mußte auch für jeden Schadenaufkommen. Nach der Socster Fehde wurden dergleichen Bcrträgcnicht mehr eingegangen. Damals nahm die Stadt einige MaleSöldner in Dienst, aber es ist nur selten geschehen und dauerndüberhaupt nicht: das würde zu teuer erschienen sein. Aber der all-gemeine Kriegsdienst war sehr nußer Hebung gekommen. Zur Unter-stütznng für den Landeshcrrn besoldete man ärmere Bürger, anfangsunter Anführung eines Bürgermeisters oder des Schultheiß; im 16.Jahrhundert auch nicht einmal dnS; im gcldrischen Kriege 1543 zogniemand von den angeseheneren Familien mit ans. Im Jahre1552 wurde beschlossen, 40 oder höchstens 50 Bürger bei einem An-griff auf das elevische Land dem Herzog zur Hülfe zu schicken; derNat sollte die Mannschaft auswählen, nur sollte der Gewählte einenVertreter stellen dürfen!') Zur Ausführung dieses Beschlusses kam esjedoch nicht; überhaupt hat die Stadt seitdem in hundert Jahrenkeine Bürger- mehr hinausgesandt. Nur die Verteidigung wurde vonihnen gefordert; aber alle Waffen- und Kriegsübung fehlte, einem ernst-lichen Angriff würde schwerlich stand gehalten sein; indessen man

0 8t. L.. 1444/45. '0 4.uuo 52, den 25. Aprllis, bp luden Johan Gym undGvdert Titas Hebben die sestiencr von wegen der gantzcn geineint nnd mitdcnselven irstlich wol bedacht wesende, np voirgevcn eins ersamen raitzbeantwea'dct, dat, im fall unser gnediger surft und her in diesen gefär-lichcn kriegslonffcn von onnigen herfnrsten oder andern Potentaten overtocgcnnnd benonwct wurde, mosten die scinentliche bürgere und gemeint docn, wcs dieandere nabersteden (Nachbarstädte) dedcn, und in svtticher drcnglicher noit konnteinen s. f. g. nit mehr, dan mit 46 persocncn to hnlpc koemcn, im fall datselveto erhalten wcer; wo nit, npt hoichste mit viftich bürgeren, die ein ersam raitnith clken virdcl tho kiesen hettc, nnd die bezoldnnge ader unterhalt solt up derstadt kosten geschicn, fnrbchcltlich den also gekoren persocncn eyncn anderen tosubstituieren in oere stat (Lt. 543 fol. 86 b).