Z94 8 56, Behörden und Beamten.
(d. h. er soll ein Jahr das Amt verwalten und die nächsten dreiJahre frei sein).
Es ist nicht angegeben, wann der Beschluß gefaßt ist; nachder Handschrift könnte es um die Mitte des Jahrhundertsgeschehen sein; die Zahl der Ratsmitglicdcr des Jahres 1448 paßtallein zu den Bestimmungen. Zn beachten ist noch, daß die vier Stadt-viertel aus ihrer Mitte je 6 Männer wählen, die zur Hälfte Ratsunt-glicder werden. Daß die erwählten 94 sonst noch einen Auftrag ge-habt hätten, ist nicht ersichtlich; aber es ist klar, daß daraus sichleicht eine ständige Bcrtretung der Bürgerschaft entwickeln konnte, zu-mal, wenn der Rat sich auf einen kleinen Kreis von wenigen Familienbeschränkte.
So finden wir denn gegen Ende des Jahrhunderts eine Ver-tretung der Bürgerschaft gelegentlich erwähnt, ^) die Scstiencr (Sech-zchncr), je vier aus jedem Viertel. Ucbcr ihre Befugnisse erfahrenwir erst aus viel späterer Zeit etwas, und ihre Einwirkung hing vondem Belieben des Rates ab. Aber ihre Nichtbeachtung war im Jahre1513 am Valcntinstag (14 Febr.) die nächste Veranlassung zu einemAufruhr gegen das Regiment des Rats; die Leitung der Empörungübernahmen die oben besprochenen Gilden. In einer Verfügungan den Magistrat zu Duisburg sagt Herzog Johann: Der Aufruhrhabe sich gerichtet gegen Magistrat und Oberherrn: die Thäterhätten Gut und Blut verwirkt; die Stadt solle, da der Herzog zu-frieden gestellt sei, ihre Privilegien behalten; aber die Gesellschaftenund Vcrgadcrungen (Vereinigungen) der Gilde sollten nicht öfter alsan den vier Quatembcrn bei der Rcchnnngsablagc stattfinden; weraußer diesen Zeiten dergleichen hielte, solle 50 alte Schild halb auan den Herzog halb an die Stadt zur Strafe zahlen. ^) Neuerdingserhalten wir durch Wassenberg einen ausführlichen Bericht.
Es war schon vorher eine Gährung bcmerklich gewesen; derRat hatte offenbar darin gefehlt, daß er ohne die Scchzehncr dieVerwaltung geführt hatte; er suchte durch Einlenken in die alte Bahndem Aufruhr zuvorzukommen und forderte die Bürger auf, durchNeuwahl die Scchzehncr vollzählig zu machen; die Gemeinde aberzeigte gleich, daß sie neue Wege versuchen wollte. Sic wählte 24statt der Sechzehn, was ohne Bewilligung des Rates schon ungesetz-lich war. Der Rat aber ließ es zu und forderte nun auf, über achtTage die Beschwerden vorzubringen. Indessen so lange hatte mannicht Geduld. Die Gilden hielte» denselben Abend gemeinsame Be-ratung und beschlossen, U. L. Frauen- und Antoninsgildc
0 Stadtrechmmg 1497/98. Lt. 98.