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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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391
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H 56. Behörden und Beamten.

Die entscheidende Verwaltungsbehörde bildete der Rat mit denBürgermeistern. Der Rat wird, wie oben dargelegt, um 1274 ein-gesetzt sein; Bürgermeister hatte die Stadt damals noch nicht; aberes wird glaubhaft berichtet, daß sie noch in demselben oder im nächstenJahre berufen seien. Eine Urkunde über diese Sache ist nicht vor-handen;') sie scheint nur die Einsetzung gestattet oder angeordnet,nicht aber über die Art der Erwahlung und die Zahl der MitgliederBestimmung getroffen zu haben. Denn darüber verfügte die Stadtselbst ohne Einspruch des Landcshcrrn, auch war keinerlei Bestätigungvorbehalten.

Die Zahl der Natshcrrcn ist, abgesehen von den beiden Bürger-meistern,

13 im Jahre 1417,

14 „ 1427,

17 „ 1434,

20 „ 1443,

22 „ 1448,

12 „ „ 1450,

16 „ 1451,

18 1454,

16 „ „ 1461,

16 1470,

17 „ 1472,

15 „ „ 1475, 1478, 1484,14 „ „ 1486,

13 1487,

10 1491,

12 „ 1495—1497,

12 „ .. 1508,

13 „ ,, 1510

13 (und ein Rcntmeistcr) im Jahre 1532,

So viele werden wenigstens im Eingang der betreffendenÄadtrechnungskladdcu angeführt.

Die Wahl ist nicht immer in der gleichen Weise vollzogenworden; aber „in der guten alten Zeit" genoß Duisburg fast nu-tz Es ist auffallend, daß in den späteren Verhandlungen über die Rats-wahl niemals von einer solchen die Rede ist.

1414

1535,

1539, 1540,

1543, 1553, 1563 bis 1713.