Die Juden. Z87
Juden um Niederohe!» verfolgt und hier in Duisburg unter demVormund, duß sie die Brunnen vergiftet hätten, verbruuut. I Butdduruuf erhielt die Studt von Kul I V. dus Privilegium, dusz ohneihr Wissen und ihren Willen keine Lomburdcn oder Juden oderKawerzen dort zngelusscn werden sollten. Lomburdcn sind dünnnoch in den Jahren 1375—1377 gegen einen jährlichen Zins von30 Gulden ungcsiedelt gewesen; °) verschwinden über durnuch voll-ständig. Juden Huben fust nndcrthulb Jnhrhundcrtc lung nicht inder Studt gewohnt; über entbehren konnte mnn sie nicht; mun be-diente sich derjenigen, die im Kölnischen, numcntlich in Nenß, angc-sicdclt wurcn. „1504 gnumcn paischcn die juedcn von Holt lo Dnisborchmit der wonungcn und woerdcn duir ingehult mit pipcn ende bongen(Maien?), des munnich minschc hnd krcgcn kleinen vrvcmcn, (wovonmancher Mann geringen Vorteil gehübt Hut). Z Aber es scheint nicht,daß die Duldung lange gedauert hat. In der Rcformativnszcit erhieltensie jedoch von neuem wieder Zutritt, aber nicht das Recht hier zu wohnen.Zwar der Rat wird im Jahre 15)43 mit dein Juden Markus dahin einig,daß er auf 12 Jahre in Duisburg Wohnung nehme; dieser will 400 gcmeine Dalcr gleich bei der Niederlassung und alle Jahre 15 bezahlen;aber die Sechzehner sind dafür, daß man zusehe, ob man nicht aufandere Weise über die augenblicklichen Schwierigkeiten hinweg kommenkönne. Jedoch im Jahre 1562 erhält der Jude Heymann von Hom-berg (dort wohnte er im Geleit des Grafen von Mörs) Erlaubnis,zweimal in der Woche in die Stadt zu kommen, gegen eine jährlicheAbgabe von 12 Gulden. -Z Auch er wird wahrscheinlich eine erheb-liche Summe vorab bezahlt haben. Im Jahre 1597 wird eine ähn-liche Erlaubnis dem Juden in Ruhrort erteilt. Er soll das gewöhn-liche Zeichen am Halse tragen, damit man ihn erkennen könne; zwei-mal jede Woche darf er kommen, aber nicht Samstags und Sonn-tags; er darf keine Pfänder nehmen. °)
Einen solchen Vertrag konnte die Stadt schließen; dagegen einewirkliche Niederlassung hätte doch wohl einer Vereinbarung mit derLandesregierung, an die schon früh der Jndcnschutz übergegangenwar, bedurft. Sic empfahl schon in der Mitte des 17. Jahr-hunderts die Aufnahme eines Juden, aber diese scheint erst im 18.Jährhundert stattgefunden zu haben. 1744, den 25. Juli, verfügteder König, daß die sämtlichen Judcnfamilicn alljährlich eine QuantitätSilber, die Mark fein zu 12 Reichsthalcrn gerechnet, und zwar dievermögenden 6, die Mittlern 4, die andern 2 Mark liefern sollten.
0 S. 277. 2) gt. 35 2) Stadtrechnung. Wassenberg. Eben-derselbe 1505: 2 Juden to Duisborch gedoipt. Stadtrechnung. Ratsprotokolle.