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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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271
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König Albrccht. Zölle auf dem Rhein,

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Zölle zu verweigern;') und am 7. Mai gab er den Stödten Köln,Mainz, Trier, Worms, Spcicr, Straßbnrg, Basel und Konstanzkund, daß viele Fürsten, Herzoge, Grafen, Barone und Edle desReichs, namentlich die Erzbischöse von Köln, Trier und Mainz diealten Zölle über das Maß erhöht »nd außerdem noch nenc zuBacharach, Lahnstein, Coblcnz, Andernach, Bonn, Ncuß, Rhcinbcrgund Schmithausen erpreßten; darum hebe er alle mit Ausnahme dervon dem sicggckrönten Kaiser Friedrich angeordneten aus. Er beauf-trage nun die Städte, einen allgemeinen Landfriedensbund zu schließenund den.Zollerhebungen Widerstand zu leisten,-) Am Riederrheinwurden zu Vorständen des Landfriedens bestellt die Stadt Köln, dieGrafen von Jülich, Eleve, Berg und Mark sowie die Herren vonBalkenbnrg und Knit.Z Diese zerstörten Rodenberg und Lechenichund belagerten Brühl. Dorthin kam auch Albrecht, der mit einemHeer ans seinen Erblanden schnell die mittelrheinischen Fürsten be-zwingen hatte, und am L4. Dktober l.ÜOO sah sich Wiebold zurUnterwerfung gezwungen.') Es wurde vorbehalten, daß streitigeFragen durch Schiedsrichter geschlichtet werden sollten; werde derErzlüschof nicht binnen Monatsfrist dem Schiedsspruch Folge leisten,so solle er mit fünfzig Pferden in Duisburg einreiten, und zurSicherheit hierfür solle er 40 Mann guter Leute, Ritter und Knappenzu Bürgen stellen, die sich verpflichten, so lange in Duisburg Einlagcrung zu halten, bis dem Schiedsspruch Folge gegeben sei. Dochnicht so sehr die Beseitigung der Zölle und Förderung der Städte,als die Bestrafung der Gegner und die Erhöhung seines Einflusseswar der leitende Beweggrund bei Albrecht gewesen. Denn an dem-selben Tage, wo er den Kölnern die Zollfreiheit bestätigen ließ, er-klärte er in einer zweiten Urkunde demselben Erzlüschof Wiebold, daßdiese Bestätigung nicht ans Zölle, die ihm etwa vom Reiche bewilligtwürden, Anwendung finden sollte;") und wenige Jahre später it.ÜOli)bewilligte er dem Nachfolger Wiebolds die Wiedererrichtung der Zöllezu Andernach und Bonn. Doch wurde der Befehl des Papstes vorgeschoben, um den König nicht gar zu sehr mit seinen früheren Hand-lungen in Widerspruch zu setzen.

Der von Albreeht aufgestellte Grundsatz, daß früher erteilteZollfrcihcit für später bewilligte Zölle nicht gelten solle, war auchfür Duisburg sehr nachteilig. Es fehlte ihm die Macht, sein altesRecht mit Gewalt durchzuführen, und so wurden ine Laufe der Zeitseine Fahrzeuge und Waren mancherlei Zollbeschwerden unterworfen.

ü Lac. III 2. ^ ^ ^ Z. 24 ^ n> Mf.

h Lac. III 2g.