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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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Einsetzung des Rats und der Bürgermeister.

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träges war cr auf cincm Kricgszugc in Böhmen gewesen. 1276zieht cr mit Rudolf von Hubsburg gcgcu Ottokar von Böhmen, undin demselben Hcrbst verheiratet cr sich — nach dem Tode seiner erstenGemahlin Jutta von Cleve — mit Kunigunde. Sic erklärt am 26. No-minder des folgenden Jahres die Duisburger in ihren Schutz nehmennnd ihre Freiheiten erhalten zu wollen. In wiederholten Urkundenbezeugt cr seine Anerkennung für die von Duisburgern geleistetenDienste i 1276 am 26. August verpflichtet cr und seine GemahlinJutta sich, niemals Lchngüter in der Weise zu versetzen, daß davondie Duisburger irgend welchen Schaden hätten, und niemals würdensie eine dahinlantcndc Bcrschrcibuug gebe», daß ihre Gläubiger Duis-burger zum Pfand festhalten oder von Duisburgern Pfand nehmendürften. Als cr ihnen im Jahre 1277 am 1. August den Osten-busch schenkt, erkennt cr ausdrücklich an, daß sie ihm Geld gegebenund sonst treuen Dienst geleistet haben; 1278 desgleichen, daß sieihm lange willfährig gewesen sind nnd nun von neuem für ihn Auf-wand gemacht haben; angesichts dieser treuen Dienste schenke crihnen den Rcucnkamp und werde ihnen, wenn sich Gelegenheit finde,»och Größeres bieten.') Aus dem zweite» Privilcgicnbricf des HerzogsRchnald von Geldern sehen wir auch, daß Walram die Zölle an denThoren und den Zins des Rcichshofs an Duisburger Bürger vcr-pfändet hatte.-)

Es ist klar, die Bcrhältnissc Walrams, seine Beziehungen zu denBürgern sprechen dafür, daß er im Anfang der siebziger Jahre derStadt Duisburg die Wahl eines Rates und dann auch die Bürger-meister an der Spitze zugestanden habe, wenn nicht zu gleicher Zeit,so doch bald nacheinander. Damit aber hat cr ihnen wahrscheinlichdas Recht verliehen, das damit verbunden zu sein pflegte, selbständigunter sich Schätzungen und Aceiscn zu erheben, sowie städtische Ge-setze (Kören — Küren, Willküren) aufzustellen. Beim Antritt derRegierung bestätigt wenigstens Walrams Schwiegersohn Rcynald vonGelder» dieses wichtige RcchtH und 1296 bestätigt es auch der KönigRudolf von Habsbnrg.Z Dieser beschränkt es indes insoweit, als crsagt, sie könnten Bolksbeschlüssc aufstellen, die in der LandesspracheKören hießen, um den Uebcrmut der Menge zu zügeln und denMarktvcrkehr zu regeln, für je 6 bis ck Jahre, mit der Befugnis, sienach Belieben aufzuheben und neu zn setzen; doch immer dem Reichseine Rechte vorbehalten. Damit hatte die Stadt die volle Selbst-ständigkeit der Verwaltung erreicht.

') LI. VIII -X. -) Lac. II 73v. °) Lac. II 738. ') Lac. II 883.