H 37. Das Stapeldin.r
2. lliu> bestätigt Heinrich II. auf Bitten des Bischofs Beriiivardvon .Hildesheini die durch Dtto III. ihm gemachte Schenkungeiner HnfcZ)
3. Gernand, Bnrgvogt zu Kaiserswerth, schenkt dem Ktostcr Duisserneine Hnfe zur Berlcgnng des Klosters 124.ü;ch
-I. 1277 schenkt Watram von Limburg den Ostenbnsch mit derumliegenden Heide, der sich ans drei Hufen ausdehnt, gegeneinen jährlichen Zins von 3 Schilling der Stadt Duisburg.^)Im ganzen also nur 6—7 Hufen; wobei noch fraglich ist, ob derletztgenannte Osrenbnsch zum Neichshof gehörte. Diese Schenkungenwaren ans de» Gemeindebestand von keinem Einfluß; den hatte abergewiß jene Bergebnng von 2l Hufen; darum sind wir am ersten berechtigt, mit ihr anch andere Berändernngen im Honschaftsbezirke inBcrbiiidnng z» bringen. Wir müssen überdies folgendes beachten:Mit der Anstellung der 2l Hufen vergab der Herr des Neichshofesohne weiteres anch einen Anteil an dem zum Neichshofe gehörigenköniglichen Wald; wen» er später alte Bewohner der Honschaft oderdes Duisburger Gerichtsbezirks ebenfalls damit begaben wollte, sokonnte er das billigerweise nicht ohne Genehmigung oder Zustimmungder übrigen Inhaber von Königshilfen, wohl aber tonnte gleichzeitigmit jener Schenkung eine Bereinigung des Königs- und HonschaftsWaldes iiiid der entsprechenden Weide geschehen. Die Uebergabe der-I Hnfen an die Kirche haben wir uns in der Weise zu denken, daßder früher an den Neichshof gezahlte Zins nunmehr der Kirche zufiel,während die früher darauf ansässigen Ls^ii auf denselben blieben.Daher erklärt es sich, daß später die Kirche nicht im Besitz von 20und mehr Waldhnfen war; diese blieben bei den Hosen, die Trennungvon Acker und Waldhnfen war noch nicht eingetreten, als die Höfevergeben wurden. Z
§ .?7. Das Stapelöing.
Auch der Name des Stapelthors, des Eingangs zum altenKönigssitz (siehe § 25), führt uns in die Merowingerzeit zurück.Wir knüpfen wieder an die Worte Grimms an: „Im Mittelalter
') NIMM nmnsum onm tribus kreis et mnneipiis, guornm xrimns"iZo nominktnr, illiusqns lratsr st enin uxoribus st tiliis eorum. (iri-Mies zueltleks IV 435. -) Lac. II 277. ») XI. IX. Lac. III 7V3. Nach einemW>on iifter erwähnten, ans dein Rathanse befindlichen Inventar von 1713 istunter Ostenbusch der Euberg zu verstehen. Z S. 229.
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