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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
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K 36. Die fränkische Pfalz und die chilttdertschast ee.

^ Z«l. Die fränkische Pfalz lind die lchmbertfäiaftals Aiarkgenossenfckaft.

Zu der königlichen Pfalz gehörte eine größere Anzahl van AckerHufe» — wie wir unten sehen werden, gegen 2r> —und ein eigenerWald. Aber nicht alle Hufen, die dazu gehörten, wurden vomköniglichen Hafe am Poet aus bearbeitet: später waren nur vier fürdenselben zurückbehalten; bei weitem die Mehrzahl war gegen Zinsnnd allerlei Abgaben an Halbfreie (Liten oder Leiten) ansgethan.Außer den Köuigshufcn gab es aber in der Honfchaft anch noch einebedeutende Zahl anderer Husen, die an dem königlichen Walde nichtbeteiligt waren: aber es gab keine, die nicht an einem ungeteiltenWald nnd einer Gcmeinwcide Nutzungsrecht gehabt hätten. Dieseungeteilte Mark der Hundertschaft hieß der Hnndertschasksbnsch, dessenLage obenZ beschrieben ist. Privatwaldnngen gab es damals nicht:Hvnschaftsbnsch d. i. Gemeindcbnsch konnte man jenen Wald nurdeshalb nennen, weil es außerdem einen königlichen Busch gab, andem die Honschaft als solche nicht beteiligt war. Aber nach der von.Üöuig Lothar l l29 ausgestellten Urkunde-) sind die Bewohner von Duisbürg au dem ursprünglich königlichen Walde berechtigt: und nicht epvabloß die Bewohner der späteren Stadt, sondern alle, auch die von Duissern,Wanheim, Angerhansen, kurz alle Bewohner des Duisburger Gerichtsbezirks d. i. der alten Honschast haben ein gewisses Nutzungsrecht amWalde, wenn auch nicht alle das gleiche. Das Ackerland war nrsprünglieh in 100 Hufen (hier in Duisburg wie bei allen Königshufen vonW Morgen/) sonst von ">0) geteilt, doch hatte nicht jeder Besitzereine gleiche Anzahl: zu einzelnen Höfen gehörten mehrere, bis zu vier(fweninlnm clin'nationam agwi »eonpati, sagt Taeitns in der Ger-mania», die Halbfreien hatten nur halbe; die Hörigen nur eine Heim-stätte mit Gartenland. "Nach dieser Anzahl nnd Teilzahl der Hufenund der Heimstätten war das Nutzungsrecht am gesamten Walde, demköniglichen wie dem Honschaftswalde, sowie an der Weide bemessen.Denn auch der Wald war ideell in 100 Hufen geteilt, eine Teilung,

9 S. 121. 2) ^ I5IZ1 verkauft Frid. de Rinem seine Güter

»> Angerhansen Uli Morgen mit dein Halden Rechte einer Gewalt im Walde,ü. Düsseldorf, Duissern, Urkunden n. 12. I» einem Register der Renten desAcndshofs voi, 1327 G. Düsseldorf, Akten des Rcichshofs zu Duisburg) finden!>cd durchweg Angaben der Art: Ein halb Viertel Hufe 11/z Denare, anderthalbgierte! 22>/^ Den., eine halbe Hufe 3l) Den. — also eine Hufe l!l) Den. Eslchemt also, daß der Morgen zu 1 Denar ansgctdan sei, nnd die Hufe 66 Morgenenthalten habe. Doch herrscht nicht völlige Gleichbcit.

Averdual. Geschichte der Stadt Diüsbura. IS