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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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K ^5. Die alte Köuigsbmg.

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H 25. Die alte Honigs bürg.

Der älteste Teil von Duisburg ist die Königsburg, an sie hatsich später die übrige Stadt angelehnt. Sic war van jeher der Mittel-punkt des öffentlichen Lebens. Am Eingangsthore ader auf dem inihrer Mitte liegenden grasten freien Platze kamen in uralten undalten Zeiten dreimal im Jahre die freien Männer des Gaues unterihrem Häuptlinge ader Könige zusammen, um über die öffentlichenAngelegenheiten zu beschliestcn. Dort auf dem Platz und in demdaran stehenden königlichen Hanse hielt der Graf das echte und dasgebotene Ding, die Versammlungen zu Beratung und zu Bericht, seies des Gans ader der Hanschnft. lind als die Duisburger Honschaftaus dem Grafcngericht ausgeschieden war, trat der Vogt und derSchultheis? an seine Stelle, der mit den Schöffen auch die sich mehrenden Geschäfte der Verwaltung dort führte. Darauf, nachdem dieseseinen Händen cutwunden war, setzten sich auf die Stühle die Bürgermeister mit den Konsnles tNatshcrrenn In und vor dem Nnthanse,der alten königlichen Kurie, war auch seitdem der Mittelpunkt desöffentlichen Lebens: Auch seitdem wnrde dort dreimal das Bagldingabgehalten, und alljährlich versammelte sich dort die Gemeinde, geordnet nach den vier Vierteln, zn den öffentlichen Wahlen; dortwurde auch dem deutschen Könige und dem Herzog oder, wer sonstPfaudherr war, gehuldigt.

lieber diese so bedeutsame alte Burg giebt »ns mehr Auskunftals Urkunden auf Pergament oder Denkmäler von Stein, mehr alsschriftliche Mitteilungen von Gelehrten und Ungelchrten die mündlichc Uebcrliefcrung des Volkes, die uns in den Namen erhalten ist.Da ist besonders bedeutungsvoll der Name des Stapclthors. Grimmsagt: Im Mittelalter waren vor den Burgthorcn Steinstaffcln angebracht,die dazu dienten, um zu Pferde zn steigen oder abzusteigen, Perron geuaunt in französischen Gedichten des l.3. Jahrhunderts. Auf einemsolchen Perron Pflegte sich aber anch der Geriehtshcrr oder sein Be-amter niederzulassen, wenn er Necht sprach. Einerlei hiermit seheintmir der roZis stnzAns der lax ritznnria zu sein, von welchem schondamals gerichtet werden konnte, und das Stafsclgcricht zn Wcisten-bnrg im Elsnst und das Gradgcricht zn Weistenfels in Sachsen') — unddas Stnpclgericht in Duisburg, hätte er beifügen können, wenn eres gckannk hätte. Denn es gab ein solches z» Duisburg; wir werdenin 8 36 ausführlich davon reden. Hier genügt der Nachweis, dastam ^tapclthor der Eingang in die königliche Burg sich befand.

') Deutsche Rechtsaltertümcr S. 8t>4.

AvcrduuI, Geschichte der Stadt Duisburg. 10