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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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Teilung des Waldes. HZ

ordnnng Vvm Jcchrc 1518 durch die städtischen Acmtcr und die Käiumcrcieinerseits und anderseits durch die Beerbten nach der Zahl ihrer Hufenbezogenen Hauptnntzungen einschließlich der Schweinemast zugesprochen,die Feststellung des Antcilverhältnisscs aber den: weiteren Verfahrenvorbehalten wurde.

Dabei wurden, unter Vorbehalt etwaiger von den mit keinenHäusern angesessenen Duisburger Bürgern, von der Schützcngcscll-schaft als Besitzerin des Pfanncnschoppcns oder Freischützen an derMülheimer Chaussee (jetzt Scherrcr) und von andern Gcwcrbsgcsell-schaften und den Eingesessenen des Kaßlerfeldes zu erstreitenden Servi-tuten, folgende Berechtigungen festgestellt:

1. des Reichshofes und der Stadtkämmcrci als Erbpächtcrin zu demReichswochenholzc (siehe unten Berechtigungen des Rcichshofcs);

2. der Gespann haltenden und mit Gespann dienenden DuisburgerBürger zu dem an die Stelle des Kcrstocks (— Christstock, zuWeihnachten gewährtes Holzdepntat) getretenen Brennholz-Deputate;

Z. sämtlicher Einwohner von Duisburg zur herkömmlichen Bauholzbeihülfe bei Aufbau eines Hauses oder Aufrichtung einesder Stadt zur Zierde gereichenden Giebels an einem altenHanse oder Herstellung eingeäscherter Scheunen gegen die inder Waldordnung bestimmte Pflanzungsverbindlichkeit;

4. der gesamten Bürgerschaft an der Mastbcnutzung;

5. der armen Leute in der Stadt Duisburg, der Feldmark, denBaucrschaften Neuenkamp, Wanheim und Duissern und derKolonie Nendorf zum herkömmlichen Leseholz- und Lanbsammclnan den beiden dazu bestimmten Wochentagen;

li. der Bürger und Außenbürger, sowie der Eingesessenen der Feld-mark, der Bancrschaftcn Ncncnkamp, Angcrhauseu, Wanheimund Duissern und der Kolonie Nendorf:a» zur Hütnng von Schweinen im ganzen Walde vvm 11. Novbr.bis 1. Mai außer den Holz- und Mastschonnngcn und vonRindvieh und Schafen in den Weiden nnd in der Heide;W zum Plaggen- nnd Hcidchicb in der Heide, sowie den übrigen

diesem Plaggenhiebc unterworfenen Waldteilen;o) zum Mcrgelgrabcn nnd Steinbrcchcn.

Als hierauf die Stadt Duisburg eine Aufstellung der ihr zn-istehcndcn Berechtigungen einreichte, nämlich:

1- auf Holzdcputatc für die Beamten,

2. auf Mastnutzung für dieselben,

Averdunk, Geschichte der Stadt Duisburg. L