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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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K 12. Dic Veränderung des Rbeinlanfs. 67

Verwaltungsbezirks fcst.^) Nun wird zwar nirgend gefugt, daß imJahre 1045 die Hundertschaft zum Reiche znrückgenammcn sei, sandcrneinfach nur Duisburg. Aber was war denn Duisburg? Ran einerStadt können wir nicht reden; wir wissen nicht, ab eine solche schonexistierte. Heinrich IV. spricht in der Urkunde von 1065 nnr vonseinem Hof Duisburg. Es war auch nicht die Oertlichkcit, der engumschriebene Platz, auf dem später die Altstadt stand. Denn dannwürden wir fragen müssen: Wie und bei welcher Gelegenheit sinddenn dic andern Ortschaften hinzugefügt und erworben, Duissern,Wanheim, Angcrhanscn, das Hochfeld, der dazwischen liegende Wald,überhaupt das um dic Stadt, mich einer Seite bis aus eine Meilesich ausdehnende Gebiet? Nach den Urkunden ist dies alles vonjeher in Bereinigung mit Duisburg. Es wurde eben der Ver-waltungsbezirk aus dem Grafschaftsvcrbande gelöst und das war dicHundertschaft. Im ganzen ist dies Gebiet im alten Umfange biszur französischen Revolution bei der Stadt verblieben. Geringe Er-weiterungen und Einschränkungen werden in den nächsten Paragraphenzur Sprache kommen.

§ 12. Die Veränderung des Rheinlaufs.

Die bedeutendste Veränderung ans dein Hnndcrtschaftsgebictcberuht darin, daß der Rhein seinen Lauf von der Stadt abgelenkthat. Daß Duisburg in alten Zeiten unmittelbar am Rhein gelegenhabe, kann man als unzweifelhaft ansehen; doch gewinnen nur dieseUcbcrzengung weniger aus direkten Berichten als aus Schlüssen.Erstcrc fehlten schon im 16. Jahrhundert. In einer Chronikder Zeit heißt es: „Ehemals flössen Rhein und Ruhr näher auDuisburg vorbei und gewährten so den Kaustcuteu einen be-quemeren Zugang. Denn wenn man eine Linie von Asberg zieht,so hat man den alten Rhcinlauf. Das erhellt nicht nur aus der Ge-schichte des Tacitus. Denn daß der Rhein sich von dort nach Duisburggewendet und diese Stadt berührt hat, ist zu einleuchtend, als daßes bezweifelt werden könnte. Denn es ist doch gewiß nicht wahr-scheinlich, daß dic Gründer, dic dic Stadt am Vercinigungspnnktder beiden Ströme erbauen konnten, diese Annehmlichkeit ohne Vcr-

0 Heber den Zusammenhang zwischen Gerichts-, Steuer- und Ver-waltungsbezirk siehe Zenmer, Die deutschen Städtestenern. Leipzig. 1878. S. 47f.