ß 9. Streitigkeiten wegen der wilden Pferde.
21. November erwidert er auf inchrfachc Strafandrohungen: DieKlage über den schlechten Waldfricdcn sei größtenteils unwahr, undan den schlechten Ocrtern habe er stets sofort Besserung eintretenlassen; aber es sei von der Düsseldorfer Regierung die Ordre zuverlangen, daß die wenigen Pferde, die des Durchbrechens gewohntseien, cingefangen würden. Denn da sie in Haufen von 1»—12gemeiniglich zusammen seien, folgten die übrigen ihnen nach undlernten mit der Zeit gleichfalls das Durchbrechen; denn — böse Bei-spiele verdürben gute Sitten!
Wenige Jahre darnach ist die Sachlage insofern geändert, alsder Magistrat einen Sündcnbock hat, den er bei jeder Anklage vor-schiebt. Um diese Zeit nämlich (17v9ff.) wurde hinter der Landwehrdie Ncudorfer Kolonie angelegt, auf königliche Anordnung gegen denWillen des Magistrats. Was also war natürlicher, als daß jedestotgeschossene Tier den neuen Kolonisten zur Last gelegt wurde, zu-mal da sie gewiß nicht ganz unschuldig waren? Denn ihre Felderhatten sie zwar mit Wall und Graben umgeben müssen; aber diewaren hinter der Landwehr, wo auch die städtischen Herden weideten,noch mehr der Gefahr ausgesetzt, niedergetreten zu werden. Inzwischenist ein neuer Streitpunkt dazu gekommen. Die Dörfer Wanheimund Angcrhanscn hatten auf dem bcrgischcn Waldtcrrain, welches nichtals Schonung lag, Wcidegcrcchtigkcit. Plötzlich erläßt der GrafSpcc ein Verbot gegen die Hütung, weil sie dem Walde nachteiligsei. Die Duisburger geben das zu, behaupten aber, diese Gerechtig-keit beruhe eben so sehr auf altem Herkommen wie die Berechtigungdes Gestüts. Wolle also der Graf den Wcidcgang auf bcrgischcmGebiete aufheben, so verlange man diesseits, daß auch das Gestütaus dem diesseitigen Walde entfernt werde. Sehr bemerkenswert,sagt ein Bericht des Magistrats, von Sckrctarius Keller aufgestellt:Es bleibt eine unleugbare Wahrheit, daß das wilde Gestüt die alleinigeUrsache abgicbt, daß die bcrgischcn Walddistriktc ebensowenig als diediesseitigen in Holzschläge eingeteilt und nicht forstmäßig ausgenutztwerden können. Es sind also nicht die geduldigen Schafe, welcheauf unschädliche, von Unterholz entblößten Distrikten geweidet werdenund sich durch Schäfer, Hund und Pfeife sehr gut regieren lassen,sondern es ist unstreitig das wilde Gestüt, so das Wasser in denBüschen trübe macht: darum es hier mit voller Anwendung heißt:>Iat vanmm aorvm. voxnt, avnsnrn e.nlninbos. Es ist kein Grundvorhanden, warum die Verjährung des wilden Gestüts mehr Achtungverdienen sollte als die der Schaftrift. Daß bei jenem nur der hoheAdel und bei diesem nnr geringe Ackerslente interessiert sind, macht i»