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K 7. Der Kl'iügsfvest.
Uapitel 5.
Orr Forst ZlUlschen Uuffr und Dussel.
§ 7. Der llöiiigsforst und die Forstmeister.
Im Jahre 1065') schenkt König Heinrich IV. dein ErzbischofAdalbert van Bremen und Hamburg mit dem königlichen Banne denForst, der van bcn drei Wissen Rhein, Ruhr und Dössel so einge-schlossen ist, daß seine Grenze die Ruhr auswärts zur Brücke vanWerden, dann die kölnische Straße entlang zur Dössel, van da dieDössel hinab zum Rhein und endlich diesen Wiß hinab bis zurMündung der Ruhr geht. Ursprünglich mochte das ein ununtcr-brochcncs Waldgcbiet gewesen sein; damals aber befanden sich schonseit vielen Jahrhunderten am Rande, an den Ufern der Flüsse undBäche und auf den einzelnen Rodungen im Innern Ortschaften odernoch häufiger nach nicdcrrhcinischcr Art zerstreut liegende Höfe undAnsicdlnngcn, die von freien Besitzern bewohnt waren.
Die großen Forste aber waren schon von den Merowingcrn alskönigliches Gut in Anspruch genommen. Alan konnte freilich auchans den Gedanken kommen, daß der ganze Bezirk ursprünglich koniglichcs Eigentum gewesen sei. So viel königlichen Besitz weisen unsnoch die Urkunden, die doch über die früheste Zeit nur selten bc-richten, auf.
Im letzten Jahrzehnt des siebenten Jahrhunderts schenkte Pipindem h. Snitbcrt den Fron-(Herren)hos Rinthausen, worauf dieserdemnächst das Stift Kaiserswerth gründete; Pipin selbst und seineNachfolger, die späteren Könige und Kaiser fügten dazu die Berechti-gung zu dem Reichsforste Aap und die Waldgrafschaft über die Ge-markcn Lintorf, Sarn, Grind, Ungcsham, Lohe, Ucberangern, Zeppen-heim, Lcuchtcnbcrg, Stockum, Derendorf, Natingen und Flingern, diezum Fronhofc zu Kaiserswerth gehörte; dies alles erfahren wir durchden Bcstätigungsbricf König Heinrichs VI. vom Jahre 1193.2)
st Lac. l 905. st Lac. I 540; vcrgl. auch I 339.