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H 2. Handschriftliche Quellen.
Stecke und Borst u. a., desgleichen Fehde- und Sühnbriefe und Ur-fehden, namentlich aus der Zeit der Soester Fehde, sind erhalten,einige Behmsachcn (Hugo von Osterwick, Bchmgcricht zu Hiesfeld);viele Bescheinigungen des Lcproscnhauscs zu Köln u, a.
Die Littcralicn und Akten sind für die innere Geschichte derStadt von größter Bedeutung. Am wichtigsten ist das Stadtlagcr-tmch von 1351—1766 mit 514 Seiten Großfolio, die allerdings nichtalle beschrieben sind. Die hauptsächlichsten Stücke betreffen die Grenzenund Grcnzstrcitigkeitcn, Besteuerung der Geistlichen und geistlichenStiftungen, das Bcrhältnis des Rcichshofes, des Meyers und desSchultheißen zur Stadt und zum Herzog (1416) :c., Zollvcrhältnissciu Straßburg und Mainz (1415 und 1418), in der Stadt Duisburgund im clcvischcn Lande, die Streitigkeiten zwischen Adolf und Gerhardvon Cleve und Rcchtsbclehrungen von Juristen und vom ObcrhofAachen darüber. Es bringt ferner ein Bcrzeichnis der Waldcrbenvon ! 525, die Statuten des Wollcnampts von 1472, des Baßbindcr-ampts von 1596, des Schnciderampts von 1457, der Lcincnwcbcrvon 1446; die Namen der Ncubürger von 1468—1634, Kören von1378 und 1386 und c. 1426, die Namen der Stndtsckrctairc unddie Bedingungen ihrer Anstellung von 1461—1766, die Form derHuldigungen von Herzog Adolf 1. bis zum großen Kurfürsten,Pfandvcrschrcibungcn und Rcntcnbricsc in sehr großer Anzahl, Auf-zeichnungen der Salvatorkirchenkleinodicn von 1439 und 1494 undder städtischen Geschütze rcsp. der neuen Erwerbungen 1351—1365,1422, 1466, Urfehden vom 14. Jahrhundert an und einige hervor-ragende Bestrafungen z. B. von Wiedertäufern im Jahre 1536.
Außer dem Lagerbuchc sind erhalten die Stadtkörcn in fünfExemplaren von 1518—1633; die Waldordnung von 1518; dieRatsprotokolle von 1532—1566, sodann von 1582 an; Bogtei- undSchösfcngcrichtsprotokollc 1413—1417, 1563—1592; Natsgerichts-protokolle 1534—1546; Notgcrichtsprotokollc 1538—1545, 1598 bis1668; Holtding- und Stapcldingprotokollc von e. 1468—1484 (indemselben Buch Kören aus den Jahren 1386—1412 über die Wahlder Bürgermeister und des Rates, die Besteuerung der Geistlichen,über die Aeciscn und den Marktvcrkchr, das Recht des Meyers nachden Beschlüssen von 1395); Bcrzeichnis der zu Beiträgen für denDeich in der Ruhran Bcrpflichteteu von 1459; Bcrzeichnis der Wald-crben von c. 1356, von 1422, 1519, 1556; Stadtgütcr- und Ziscn-vcrpnchtungsprotokolle mit Angabe der jedesmaligen Bedingungenvon 1538—1619; Protokolle der Erbbricfc, d. h. aller Verkäufe vonErbgut und Renten aus Erbgütern ans den Jahren 1535—1544