Druckschrift 
5 (1827)
Entstehung
Seite
78
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78 Auswahl aus den Briefen Luthers,

Churfürstliche Bestätigung des Testaments Luthers.

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Bon Gottes Gnaden wir, Johann Friedrich, Herzog znSachsen, Ehur-Fürst und Burggraf zu Magdeburg, bekennen undthun kund gegen männiglich: Nachdem uns unsere liebe, beson-dere Katharina, des Ehrwürdigen und Hochgelahrten, unsers lie-ben andächtigen, Herrn Martin Luthers, der heil. Schrifft Doc-toris, sel. nachgelassene Wittbe, ihres Herrn Testament und Ver-ordnung seiner eigenen Handschrift demüthiglich vorkragen undbitten lassen, daß wir solches gnädigst consirmiren und bestätigenwolten: als haben wir dieselbige, Doctoris M. Luthers Verord-nung von Worten zu Worten hören lesen, und dadurch seinenWillen und Gemüth vernommen. Und ob gleich gemeldete Ver-ordnung von Zierlichkeiten und Solennitäten, so die Rechte er-fordern, mangelhaftig wäre: so haben wir doch dieselbige ausgnädigem Willen, damit wir vorgedachtem D. Martine bey sei-nem Leben je und alle Wege geneigt gewesen, und um der Ur-sachen und Bedencken willen, die er in solcher Verordnung ange-zeiget, gnädiglich consirmiren und zu bestätigen nicht unterlassenwollen, consirmiren und bestätigen dieselbe Verordnung hiemitund in Kraft dieses Briefs, und wollen, daß die ihres Inhalts,so viel vorgenannter seiner nachgelassenen Wittben Verleibgedin-gung und gethane Vermächtniß betreffen thut, von den Kindernund ihnen von uns verordneten Vormunden, männiglichen, un-verbrüchlich nachgegangen, auch für kräftig solle gehalten und dar-wider nicht gehandelt werden; wie wir denn auch solches vor unsselbsten für kräftig gehalten, und gedachte Wittbe dabey gnädig-lich schützen und handhaben wollen, ohn alle Gefährde. Zu Ur-kund mit unserm zurück ausgedruckten Secret besiegelt, und gege-ben zu Wittenberg, Sonntags Judica, Anno 1546.