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In dem Kloster S. Mathias bei Trier begann man seit Endedes 9^ Jahrhunderts, was man von wichtigen oder auffallenden Din-gen aus der vaterländischen Geschichte in Erfahrung brachte, aufzu-zeichnen. Mehrere Acbte des Klosters setzten diese Arbeit bis in das14. Jahrhundert hinein fort, so jedoch, daß sie nicht bloß an dieArbeiten ihrer Vorgänger anknüpften, sondern diese selbst umarbei-ten, erweiterten, und nicht selten mit den fabelhaftesten Nachrichtenüber frühere Ereignisse ausschmückten. Insbesondere gilt das Letztevon dem ganzen Abschnitte, der die ältere Zeit bis zum Jahre 882behandelt, worüber die Urthcile Sirmonds, d'Achcrys, Hcnschcnö,Martenes , Durands, Hontheims hsämmtlich wie man steht be-rühmter geistlicher Gelehrten) einstimmig sind. Hier ist kein Wortohne vorhergehende Prüfung glaubwürdig, ohnedies ist der bei wei-tem größte Theil des Glaubwürdigen aus bekannten Quellen ab-geschrieben.
Für die geschichtliche Kritik wäre es nun höchst erfreulich, wennwir die Arbeiten jener einzelnen Verfasser in ihrer ursprünglichenGestalt noch besäßen. Dies ist aber vor dem 13. Jahrhundert nichtder Fall: wir haben vielmehr nicht eine einzige Zeile, die unmittel-bar und nachweislich aus der Feder eines der von Trithemius ge-nannten Aebte geflossen wäre. Alles, was wir mit Sicherheit überden uns vorliegenden Text sagen können, beschränkt sich auf fol-gende Angaben, die wir theils brieflichen Mittheilungcn, theils ei-nem in Pertz Archiv VII. 513. gedruckten Aussatze, des Herrn Pro-fessor Maitz entnehmen.
Die älteste vorhandene Rcdaction der Gesta bis 1191 reichend,ist unter der Negierung Erzbischof Brunos, zwischen 1192 und1124 geschrieben, und in einigen Handschriften bis zu den Jahren1122 oder 1132 fortgesetzt worden. Kurz nach 1132 hat sie eineUmarbeitung, vielleicht durch den Verfasser der Fortsetzung selbsterfahren, von welcher ebenfalls zahlreiche Handschristen erhaltensind. Die späteren Rcdactionen und Fortsetzungen interessiren unshier nicht weiter.
Die Urkunde Sylvesters, mit Aufzählung der Tunica, in deroben mitgetheilten Form steht nun bereits in jener ersten Nedaction.Mit Bestimmtheit können wir angeben, in den bis 1132 sortgesetz-
») Nachgewiesen bei Hontheim Ii, v, i, p. xix