Druckschrift 
[1] (1844)
Entstehung
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von Wullen Tuch," und damals hatte es die Partikel zur Unter-suchung vor sich. In der zweiten Schrift meint es, die Partikel seinicht allein vor höchstermeltes Vnßers Seligmacherß Rocks siückleinnicht zu schätzen, sondern auch nicht den Übrigen Vnsers Lieben HerrnKleidern dem Augenschein nach sicherlich zuzuaignen, denn zu beßor-gen, wenn ferner mit fleyß unparthehisch examimret und snatoini-r'et werden sollte, zugleich Leinen und Wullen vielleicht er-kändlich sein." Es spricht dies also nicht als Thatsache aus, sondernals eine ganz willkührliche, sichtlich von blindem Haß dietirte Verdäch-tigung. In der dritten Schrift sagt es nur wenig bestimmter: m'cke-ex lino et iana eontexta esse.

Nun aber schließt Hr. Marx die bis so weit richtige Erzäh-lung folgendermaßen (S. 97):

Die Entscheidung ist auch erfolgt; eine zur Prüfung der Streit-sache niedergesetzte Commission sprach das Urtheil, daß diePartikel unächt sei, und das so erlassene Urtheil ist nochin demselben Jahre 1631 in Rom bestätigt worden °).

e) Der in dem Provmzial-Archive befindliche Fascikel von Aktenstücken überdiese Controverse bricht zwar mit der dritten Vertheidigungsschrift undAppellation des Domkapitels ans einmal ab und giebt über den Aus-gang gar keine Auskunft. Dagegen aber giebt ein andres, gesondert indem Archive vorfindliches Aktenstück (früher unter der Rubrik: acta an-tigna <>>; tnllica Lalvataris nostri lesu Ldristi churtriersches Ar-chiv Leolesiaslioa) Nachricht über den Ausgang der Sache.

Ein Archiv, und so auch das erwähnte, ist bekanntlich nichtöffentlich und allgemein zugänglich. Um so mehr war es für Hn.Marr Pflicht, hier bei der Wahrheit zu bleiben, da nur sehr Wenigeseine Aussage comroliren konnten, und unter diesen Wenigen vielleichtkeiner ein Interesse hatte, der Sache nachzuspüren. Nur dem zufälli-gen Zusammentreffen, daß Iii-, von Sybel seit längerer Zeit im Besitzder Erlaubniß ist, das Archiv für historische Zwecke zu benutzen, ist eszu verdanken, daß die Wahrheit über diesen Umstand gleich an dasLicht gebracht werden kann.

Es ist falsch, was Hr. Marr sagt, daßeine Commission er-nannt und deren Urtheil in Rom bestätigt sei," als ob die Commis-sion außerhalb Roms, und etwa von den Erzbischöfen von Mainzund Cöln bestellt gewesen. Vielmehr ist die Sache, offenbar in Folgeder Appellation des Capitels, in Rom selbst entschieden. Es ist fernergröblich falsch, daß durch dies Urtheil die Partikel für unächt erklärt