Druckschrift 
[1] (1844)
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brachten Gründe abzuwägen hat, und danach entscheiden muß, daß die-selben sich vollkommen die Wage halten. Bei der chursürstlichen Partikelfindet sich wenigstens eine Inschrift, während der Nock des Kapitelsganz ohne ein solches Zeugniß im Jahr 1121 erscheint und ohne wei-teres in den Nicolausaltar gelegt wird. Der Nock deS Capitels beruftsich auf einen längeren, früheren Zeitraum seines Vorhandenseins inTrier: auch der Churfürst weist nach, daß die Partikel seit mehrerenJahrhunderten von einem Erzbischvfe zum andern überliefert und immerals achtungswerthe Reliquie gehalten und verehrt ist "). Das Capitelwendet ein, Niemand wisse sich zu erinnern, daß in der chursürstlichenCapelle Reliquien von Christo aufbewahrt würden; aber vor 111Vwußte sich auch Niemand zu erinnern, daß und wo in Trier solche Re-liquien aufbewahrt und verehrt würden; es wendet ein, daß die Partikelohne canonische Prüfung für ein Stück des h. Nockes ausgegeben sei:aber wo ist der Beweis, daß der H.Nock 1121 eine canonische Prüfungzu bestehen gehabt habe? Und wenn es etwa gesagt hätte, daß hier einesolche auch bei völligem Schweigen der Quellen darüber billig voraus-gesetzt werden müßte, so muß auch billig vorausgesetzt werden, daß eine

s) Die Worte lauten in dein chursürstlichen Mandat vom 7. Juni IKZl):,, die lleliquias in Vuserer Churf. HoffCapellen zu Trier, welche bei un-serer durch unser ThumbCapitell nach volezogener wholbeschehener Einfhü-rungh in unser Churs. ?alotium vorhanden gewesen nndt wir damale em-pfangen, auch gleiches unser gantzeS ThumbCapitull undt alle Ihre Vor-fahren seligen hochgehalten und niemals dilidiot, sondern per longaevamtoaditiooem eines Ertzbischouen zu dem anderen in selbiger eontinnationgehalten, veneoiot, nndt in einem schonen stattlichen überguldten Crueifirverwarlich eonneouiot worden, In deßen Mitten ein Christalienes glaß mitkunstreichen Träten also eingefasset, daß solches ohne sonderbaren vortheill,oder grieff schwerlich zu öffnen, darinnen den ein zettul mit dieser alten ln-sooiption, de Uuniea vni daß ist von unserS lieben Herren Rock durchfichtigzu sehen, in gleichem glaß aber in einen: roten Zendell ein klein stücklein vongleichen H. Nock zu finden" u. s. w. Das Domkapitel geht in seiner Leiden-schast offenbar zu weit, wenn es diese Thatsache ohne Gegenbeweis leugnetund als einen neuerlichen Betrug darstellen will. Ob die Inschrift alt oderrieu sei, konnte jeder leicht sehen, auch sagt das Capitel in seiner Entgegnungnur, daß die Inschriftdem Ansehn nach nicht sehr alt" sei; man siehtnicht, wie damit seine Behauptung, daß erst ganz kürzlich der erzbischöflicheCaplan ans reiner Willkühr die Partikel für ein Stück des Rockes Christiausgegeben habe, bestehen kann. Wenn das Capitel ferner entgegnet:Diebeschriebene longaeva traditio eines h. Erzbischoffes zum dem Andern selbi-ger cvatinuation haltnngh und veneoirung ist auch von Ihme Fißcalenventiliret, aber bißhero im geringsten noch nicht goobiret", so ist zu ant-worten, daß für den Trierer Rock die longaeva conditio auch noch jetzt ven-tiliret, aber bißhero nicht im geringsten goobiret worden»