Druckschrift 
[1] (1844)
Entstehung
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VIII
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VIII

Schrift gab ihm ein angeblicher Zahn Christi, den das Mcdardusklosterin Soissons besaß, und dessen Unächtheit er auf seine Weise weitläuftigerweist. Er beginnt damit, daß die Verehrung der Gebeine der Heili-gen und der ihnen ungehörigen Sachen nicht zu den zur Seligkeit not-wendigen Dingen zu rechnen sei; es dürften auch nur diejenigen dieserVerehrung theilhastig werden, die sich nicht etwa durch die bloße Mei-nung oder durch das Alter, sondern durch eine zuverlässige Ueberliese-rung wahrhafter Schriften bestätigen lassen. Er erzählt eine Reihevon Beispielen, wie man ganz nach Willkür beliebige Gebeine erst alsdie eines Bekenners, dann als die eines Martyrs verehrt; wie maneinen im Trunk in einen Brunnen gefallenen Menschen zum Heiligengemacht^); wie gewisse Heilige ein gar zweideutiges Ende genommen.Da sogar bei solchen Wunder geschehen wären, konnten selbst Wundernicht als sicherer Erweis ihrer Aechtheit gelten; denn Gott thue aufverschiedene Weise Wunder, z. B. durch Vileams Eselin. Durch der-gleichen falsche Heilige zwinge man gleichsam Gott, der von ihnennichts wisse, zu lügen. In einem Dorfe bei Beauvais habe man einenganz gewöhnlichen Jungen, bloß weil er am heiligen Charfreitag ge-storben, zum Heiligen gestempelt, Weihgeschenke und Wachslichter dar-gebracht und von fernher Bauernprozessionen zu ihm angestellt; derbenachbarte Abt mit seinen Mönchen habe dies mit angesehen und, durchdie vielen Geschenke bestochen, geduldet, daß betrügerische Wunder ge-schähen. Durch solche Lügen und Schurkereien sehe man täglich fremdeBeutel bis auf den Grund leeren "). Es sei einmal in seiner Gegen-wart geschehen, daß in einer berühmten Kirche, die gerade Geld be-durste, ein Prediger ein Stück Brot, von welchem angeblich Christusmit eigenen Zähnen gekaut, vorgezeigt, und, wenn man es nicht glau-ben wollte, sich auf ihn, Guibert, als berühmten Schriftsteller undgeistlichen Heros berufen habe; er aber habe aus Rücksicht auf die hö-here Geistlichkeit, die diesen Betrug angestiftet, ihn nicht.Lügen zustrafen gewagt. In Städten und Dörfern mache der Pöbel täglich neueHeilige, und der Klerus schweige dazu, daß die alten Weiber erlogeneGeschichten dieser Heiligen absängen und, wenn jemand widersprechen

') Wahrscheinlich auf diese Geschichte bezieht sich folgende Vorschrift des kano-nischen Rechts, c. I. X. de Iteiiguiis (3, 45) - ,,Wir haben gehört, daßeinige von euch, durch teuflische List betrogen, einen in Rausch und Trunken-heit zu Tode gekommenen Menschen (nach Weise der Ungläubigen) als Heili-gen verehren, da, nach dem Wort des ApostelsTrunkenbolde werden dasReich Gottes nicht besitzen," die Kirche kaum erlaubt für solche in trunkenemZustande Gestorbene zu beten. Jenen dürft ihr daher nicht ferner ehren, daes, selbst wenn durch ihn Wunder geschehen, euch nicht erlaubt sein würde,einen solchen ohne Gutheißen der römischen Kirche als Heiligenzu verehren."

") baela keretrnrum ciroumlatioue ridieula et soruiu, guos a rabie decla-lnandi rabulos Uieronz-mus vooat, mendaeiis guotidie cernjmuz alieniwarsupii profunda nudari. p> 334.