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Zur Kritik der Verfassungsurkunde des Königreichs Baiern
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ben sind, beiwohnen können, und auch Zuhörern inmäßiger Anzahl ist Zurritt gestattet.

linste Verfassungsurkunde erscheint also auch indieser Beziehung in schönem Achte. Wünschens-wert») scheint uns jedoch, daß der Oeffenclichkeitder Verhandlungen der Stände (allenfalls durchDruck und Vertheilung der Verhandlungen, derBeschlüsse .....) eine erweiterte Bestimmung zuTheile werde, durch welche alle Baiern, imganzen Lande, von dem, was in ihrem Namen,und für sie von den Repräsentanten geschieht, inKenntniß geseht und erhalten werden, denn dieBaiern im ganzen Lande bilden die Na-tion.

§. 52.

Dieß sind die Bemerkungen und Wünsche, wel-che wir in Ansehung des neuen Frciheitöbriefes desbaierischen Volkes, und zwar in Ansehung derStändeversamm lung und deren Wir-kungskreises, in der Absicht vorzutragen keinenAnstand nahmen, damit sie geprüft, und, wenn sieder Beachtung werth gefunden, beachtet werden.Unsere Verfassungöurkunde ist eine herrliche