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Zur Kritik der Verfassungsurkunde des Königreichs Baiern
Entstehung
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tig, ohnmächtig, gleichwohl noch mit den altenRechten und Vorzügen geziert. Der neue Kur»fürst, der jetzige König, gab unterm OtitenHornung und 2stten November 17YY denLandstanden ausdrückliche Bestätigung, un-ter andern durch die wörtliche Erklärung:

„Wir versprechen und versichern (allenunfern Angehörigen), sie bei ihrenwohlhergebrachten Rechten zu schützen,und daß dawider gehandelt werde,nicht zu gestatten."

Die Ereignisse und Resultate der nun folgendenZeiten, besonders des Krieges ^80Z, die Vereini-gung ganz verschiedener GebietStheile mir demneuen Königreiche — zogen unaufhaltsam die ein-greifendsten Veränderungen nach sich, so ward dasSceUererh ebung 6 recht, nach aufgehobenerSteuerfreiheit, den standischen Kassen abgenom-men .... jedoch blieb den landschaftlichen Depu-taten der Bei sitz bei den Schuldentilgungs-kommissionen/ und sonst andere landständischeRechte wurden, als fortbestehend, ausgesprochen ^und mir diesen das Fortleben landständi-