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de, gestatteten die Stände dem Herzoge, auf seinBitten, und um ihm in der Regierung zu hel-fen, von Edel und Unedel, reich und arm, allent-halben im fände eine Steuer zu nehmen;er siegelte sodann zwei stattliche Freihcitsbriefe,durch welche er die Landeöfreiheiren wieder-holt anerkannte, zusicherte. P
Im Jahr 1392 tagten die Stände des Ober-und Nieder-Baierlandcs zu München, als meh-rere Herzoge Theilung vornahmen; die Stände, aufihre und des Volkes Rechte bedacht, fodercen derenBestätigung als Bedingung der Theilung, lind jieerfolgte durch Siegelung eines FrciheitS-briefes; die Herzoge versprachen, kein Ungeldzu fodern, die Zölle unverändert zu las-sen, und auf Land und Leute keine Pfän-dung zu geben.
Ein fernerer Freiheitsbrief vom I. 1393 ent-hält die beschworne Zusicherung der Herzoge,unrer andern dahin;
-) Nudhart am H. Seite ne —t??-